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Anträge März 2021


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Strategische Zielvorgaben für die Arbeit der SWSG

Mehr Wohnungen, die sich breite Schichten der Bevölkerung auch leisten können - Änderungsantrag zu GRDrs 778/2020

Auf unseren Antrag hin (Antrag Nr. 309/2019 von der SPD-Fraktion: Unsere
Selbstverpflichtung im Corporate Governance Kodex Ernst nehmen und strategische
Zielvorgaben für unsere Beteiligungsunternehmen definieren!) hat die Stadtverwaltung nun
in enger Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung einen Vorschlag für strategische
Zielvorgaben für die SWSG vorgelegt. Sie sollen - so steht es in der Vorlage - eine mittelbis
langfristige Ausrichtung von mehr als fünf Jahren beinhalten und aus ökonomischer,
sozialer und ökologischer Perspektive formuliert sein.
Wir bewerten die bisherige Arbeit der SWSG außerordentlich positiv und wünschen uns
deshalb in den nächsten Jahren einen deutlichen Ausbau des Wohnungsbestandes bei der
SWSG: durch Neubaumaßnahmen auf bislang unbebauten Flächen wie z.B. dem
Rosensteinquartier; durch Nachverdichtung auf bereits bebauten Flächen wie z.B. auf dem
Hallschlag oder in der Keltersiedlung; durch den Zukauf von Bestandsflächen. Wir erinnern
in diesem Zusammenhang an den Grundsatzbeschluss des Gemeinderats, den
Wohnungsbestand bei der SWSG langfristig auf 30.000 Wohnungen auszubauen (Antrag
Nr. 293/2017 von SPD-Fraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion und der
Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-PluS: "Bezahlbares Wohnen in Stuttgart mit mehr
kommunalen Wohnungen!").
Mit einer Durchschnittsmiete im Bestand, die derzeit mit rd. acht Euro pro Quadratmeter um
rd. 27% unter der durchschnittlichen Bestandsmiete gemäß Mietspiegel liegt, leistet die
SWSG einen wichtigen Beitrag für die soziale Stabilität in unserer Stadt. Sie ist die zentrale
Akteurin in Stuttgart, wenn es um mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen geht.
Auch bei Modernisierungen bemüht sich die SWSG darum, einen angemessenen Ausgleich
zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Zielen zu finden.
Während die SWSG eine wichtige und gute Arbeit leistet, spielt der Wohnungsmarkt in
Stuttgart allerdings weiterhin verrückt: die Bestandsmieten sind im jüngsten Mietspiegel
einmal mehr innerhalb von zwei Jahren um rd. acht Prozentpunkte gestiegen. Eine ähnliche
Entwicklung der durchschnittlichen Nettolöhne und -gehälter ist nicht in Sicht, erst Recht
nicht für bestimmte Berufsgruppen mit eher unterdurchschnittlichen Gehältern. Für breite
Schichten der Bevölkerung wird es somit immer schwerer, eine bezahlbare Wohnung in
Stuttgart zu finden. Die Stadt Stuttgart muss also angesichts der Mieten-, Renten- und
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Gehaltsentwicklung mehr tun, um breiten Schichten der Bevölkerung bezahlbare
Wohnungen anbieten zu können.
Vor diesem Hintergrund beantragen wir, die vorgelegten Ziele der SWSG
ambitionierter zu formulieren und den Beschlussantrag zur GRDrs 778/2020 wie folgt
zu fassen:
"Der Gemeinderat stimmt den unter Ziffer 3 dargestellten ökologischen, ökonomischen und
sozialen Zielvorgaben für die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH
(SWSG) mit den folgenden Maßgaben zu:
Die sozialen und ökonomischen Ziele sollen 1. ehrgeiziger sein:
a. Die Durchschnittsmiete im Bestand der SWSG soll nicht mehr nur mindestens 20%
unter dem Durchschnitt des Mietspiegels der Landeshauptstadt Stuttgart liegen,
sondern mindestens 30%
b. Mindestens 10% aller Wohnungen soll zu einer besonders günstigen Miete von
maximal 50% des Durchschnitts des Mietspiegels der Landeshauptstadt Stuttgart
vermietet werden (derzeit etwas mehr als 5 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche)
c. Bei den ökonomischen Zielen soll neben dem mittelfristigen Ziel von mehr als 20.000
Wohnungen im Bestand der SWSG (Zielpunkt 1 bei den ökonomischen Zielen) auch
das vom Gemeinderat bereits beschlossene langfristige Ziel von 30.000 Wohnungen
im Bestand der SWSG als strategisches Ziel vorgegeben werden.
2. Energiewende so machen, dass alle davon profitieren - auch die Mieterinnen und
Mieter
a. Bei den ökologischen bzw. bei den sozialen Zielen soll auch ein Ziel für die
Mietenentwicklung bei energetischen Sanierungen formuliert werden: so soll die
Warmmiete nach energetischen Sanierungsmaßnahmen nicht höher liegen als vor
der energetischen Sanierung (standardisierte Berechnungsgrundlage, mit finanzieller
Unterstützung aus dem kommunalen Energiesparprogramm).
b. Mit Hilfe der Stadtwerke, für die ein entsprechendes strategisches Ziel zu
formulieren ist, werden bis 2030 alle dafür technisch geeigneten Dächer im
Eigentum der SWSG mit Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie ausgestattet. Ziel
soll es dabei sein, den Mieterinnen und Mietern sozial verträgliche
Mieterstrommodelle mit Strom vom eigenen Dach anzubieten.
c. Mit Hilfe der Stadtwerke, für die ebenfalls ein entsprechendes strategisches Ziel zu
formulieren ist, werden bis 2030 im Zusammenhang mit SWSG-Beständen fünf
Nahwärmekonzepte zur erneuerbaren Wärmeversorgung umgesetzt.
3. Die Landeshauptstadt braucht bezahlbare Wohnungen für Azubis und
Beschäftigte
Die SWSG soll der Stadt bis 2025 einhundert Wohnungen bzw. Wohnheimplätze für
städtische Auszubildende und eintausend Wohnungen bzw. Wohnheimplätze für städtische
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anbieten. Die Verwaltung erarbeitet in diesem
Zusammenhang gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat ein entsprechendes
Gesamtkonzept."

 

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