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Anträge April 2015


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Das Durcheinander bei der Bürgerbeteiligung beenden und das seit langem angekündigte Gesamtkonzept endlich vorlegen!

20. April 2015

Am 5. Dezember 2013 hat der Gemeinderat beschlossen, dass „eine erweiterte Arbeitsgruppe unter der Federführung von Referat AK, bestehend aus Vertretern von Verwaltung, Bürgerschaft und Wissenschaft (...) unter Berücksichtigung der Erfahrungen anderer Städte eine umfassende Regelung zu Prozess- und Standardabläufen von Bürgerbeteiligung (erarbeitet), die nicht über gesetzliche Vorgaben formalisiert ist und (...) dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Umsetzung vor(legt)“. Heute, fast auf den Tag genau 500 Tage später, liegt immer noch kein Vorschlag der Verwaltung vor. Statt dessen ist das Durcheinander bei den verschiedensten Beteiligungsverfahren perfekt.

Zur städtebaulichen Gestaltung des Rosensteinviertels hat der OB dem Verwaltungsausschuss (VA) Ende Januar einen eher unmotivierten Vorschlag für eine informelle Bürgerbeteiligung gemacht, den er nach Beschlussfassung durch den VA im folgenden Unterausschuss Stuttgart 21 wieder in Teilen zurückgezogen hat. Welche genauen Vorstellungen die Verwaltung von der angekündigten „informellen Bürgerbeteiligung“ hat, ist derzeit noch völlig unklar.

Bei der Vorstellung des Entwurfs eines Energiekonzepts im Dezember 2014 wurde ebenfalls eine Bürgerbeteiligung angekündigt. Bis Ende März 2015 war dann leider nichts mehr zu hören. Kurz vor den Osterfeiertagen erreicht die Gemeinderatsfraktionen dann eine Einladung des OB zu einem Workshop am 14. April. Eigene Maßnahmenvorschläge sollen vornweg eingebracht werden. Wenige Tage später wird auch das wieder korrigiert. Schließlich wird der Workshop auf einen neuen, noch unbekannten Termin, verschoben.

Am 13. April 2015, also ganz aktuell, startete eine Bürgerbeteiligung zum neuen Nahverkehrsplan, kurz nach Abschluss des Bürgerhaushalts, für zwei Wochen mit einem Online-Portal. Leider wurde dabei nicht gesagt, dass im Zusammenhang mit der angestrebten Direktvergabe von Bus- und Bahnangeboten an die SSB die rechtlichen Rahmenbedingungen, denen dieser Verkehrsplan unterliegt, keine „Wunschkonzerte“ zulassen werden. OB Kuhn hat zwar das „Spielfeld“ dieser Bürgerbeteiligung angemahnt, jedoch nicht auf die deutlichen Grenzen hingewiesen. So ist bereits jetzt großer Frust vorprogrammiert, wenn die engagierten Bürgerinnen und Bürger feststellen müssen, dass ihre Anregungen gar nicht im Nahverkehrsplan berücksichtigt werden, sondern allenfalls in den Nahverkehrsentwicklungsplan aufgenommen werden, der erst Ende nächsten Jahres zur Abstimmung steht und der Maßnahmen erst für die Zeit ab 2020 enthält.

Parallel zu all diesen problematischen Entwicklungen fand eine umfassende Bürgerbeteiligung zum Bürgerhaushalt statt. Zentrales Ergebnis der Bürgervoten: Vor allem Investitionen in die Stuttgarter Schulen sollten weiterhin ganz oben auf der Prioritätenliste der Stadt stehen. Alleine fünf der unter den TOP Ten stehenden Bürgerprojekte sind Schulprojekte. Völlig unabhängig davon soll dennoch nach dem Willen des OB kurz vor dem Beginn der Haushaltsberatungen eine 30-Millionen-Entscheidung zur Sanierung der Wagenhallen getroffen werden. Für uns vom Verfahren her ein Unding. Eine solche Entscheidung gehört mitten in die Haushaltsberatungen und nicht vor die Haushaltsberatungen.

Die Beispiele zeigen, dass das vom Gemeinderat vor über 500 Tagen angeforderte Gesamtkonzept zur Bürgerbeteiligung in Stuttgart endlich auf den Tisch kommen muss.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

1. Endlich den Beschluss des Gemeinderats umzusetzen:
Die Stadtverwaltung legt das vor über 500 Tagen vom Gemeinderat angeforderte umfassende Konzept zur Bürgerbeteiligung bis Ende Juni vor.

2. Das „Spielfeld“ zu klären:
Der OB zeigt zeitnah auf, wie die konkreten Beteiligungsverfahren beim Dialog Rosenstein, beim Nahverkehrsplan und beim Energiekonzept aussehen.

 

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