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13. Februar 2015
Mit dem neuen Schulgesetz wurden die Beteiligungsrechte von Eltern, Schulkonferenz und Kommunen bei der Besetzung von Schulleitungsstellen gestärkt.
Die Bewerbungs- bzw. Besetzungskette sieht nun vor, dass nach Ausschreibung und Anlassbeurteilung durch Schulleitung bzw. staatlichem Schulamt und Regierungspräsidium von letztgenannter Dienststelle eine Auswahlkommission gebildet werden muss, der auch ein/e Vertreter/in des Schulträgers angehört. Weiterhin ist geregelt, dass die Benennung dieser Person innerhalb vier Wochen erfolgen muss, da der Platz ansonsten frei bleibt. Diese gebildete Kommission formuliert die Beurteilungen und macht einen Besetzungsvorschlag. In strittigen Fällen entscheidet am Ende das Kultusministerium. Versetzungsanordnungen sind von dieser Neuregelung offenbar nicht berührt. Sie sollen im seitherigen Verfahren weiter geführt werden.
Wir beantragen, im zuständigen Verwaltungsausschuss zeitnah darüber zu berichten, wie diese nun erweiterte Mitwirkungsmöglichkeit in Stuttgart gehandhabt werden soll und wie die Stadt bzw. die Gremien des Städtetags bezüglich Versetzungsanordnungen mit dem Land im Gespräch sind.