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20. Juli 2020
Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft Die FrAktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, PULS Fraktionsgemeinschaft
Im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 wurde der Beschluss gefasst, bei den Kitagebühren eine Entlastung auch für die unter 3-jährigen Kindern in Krippen herbeizuführen. Dafür wurden im Jahr 2020 438.000 Euro und im Jahr 2021 und fortfolgende jährlich 1,313 Mio. Euro bereitgestellt.
Nach der Senkung der Kitagebühren für die 3 – 6-jährigen im vorausgegangenen Haushalt wurde auf diese Weise die Entlastung von Familien fortgesetzt.
Mit dem Entwurf einer „Neufassung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Be-nutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder - Kostenbeiträge für 0- bis 3-jährige Kinder von Familien mit Familiencard ab 1. August 2020“ schlägt die Verwaltung vor, diesen Beschluss nicht umzusetzen.
Wir halten jedoch an dem starken bildungs- und sozialpolitischen Signal des Gemeinderats fest und beantragen:
1. Dem in der Gemeinderats-Drucksache 202/2020 vorgeschlagenen Verzicht auf die Senkung der Elternbeiträge wird nicht zugestimmt, stattdessen wird der angeführte Haus-haltsbeschluss umgesetzt.
2. Sollte hierdurch eine Neufassung der „Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und über die Erhebung von Kostenbeiträgen“ erforderlich werden, wird diese zeitnah erstellt, damit der vorgesehene Beratungsgang eingehalten werden kann.