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Anträge März 2015


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„Stille Reserven“ in Millionenhöhe bei der Förderung der Kinderbetreuung

13. März 2015

Spätestens der Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2014 (GRDrs 640/2014) hat gezeigt, dass die vom Gemeinderat der Verwaltung zur Verfügung gestellten laufenden Mittel zur Kinderbetreuung in der Realität bei weitem nicht zur Umsetzung gebracht werden. Während die im Haushaltsplan vom Gemeinderat beschlossenen laufenden Nettoausgabeermächtigungen (laufende Bruttoausgaben der Stadt für Einrichtungen der Stadt und der freien Träger, abzüglich Elternbeiträge/sonstige Erträge und Landeszuschüsse in den Amtsbereichen 5103161 und 5103651) in den fünf Jahren von 2010 bis 2014 kontinuierlich von rd. 160 Mio. Euro auf 235 Mio. Euro angestiegen sind, sind die tatsächlichen Nettoausgaben kaum angestiegen. Sie lagen in 2010 und 2011 noch bei rd. 150 Mio. Euro, sanken dann auf rd. 130 Mio. Euro in 2012, um dann wieder auf 146 Mio. Euro in 2013 anzusteigen. Nach aktuellen Zahlen der Kämmerei dürfte der Wert für 2014 bei rd. 165 Mio. Euro liegen.

Die Differenz zwischen den oben dargestellten Soll- und Istwerten lag demnach in 2010 und 2011 noch bei rd. 11 bzw. 19 Mio. Euro. In den Jahren 2012 und 2013 wurden bereits 32 bzw. 34 Mio. Euro weniger ausgegeben, als vom Gemeinderat zur Verfügung gestellt wurde. Im abgelaufenen Haushaltsjahr 2014 wird sogar ein Rekordwert von rd. 70 Mio. Euro erreicht. Solche gravierenden Abweichungen von den im Haushaltsplan eingestellten laufenden Mitteln bedürfen der Nachfrage. Sie zeigen darüber hinaus, dass in den Haushaltsansätzen der Stadtverwaltung erhebliche „stille Reserven“ enthalten sind, die aus unserer Sicht zumindest nicht vollständig für die Verbesserung des Jahresabschlusses, sondern für eine Verbesserung der Kinderbetreuung verwendet werden sollten.

Ich frage deshalb die Stadtverwaltung:

  1. Zu den Haushaltsjahren 2010 bis 2013: In welcher Höhe wurden die Minderausgaben der Haushaltsjahre 2010 bis 2013 in den Amtsbereichen 5103161 (Förderung freier Träger von Tageseinrichtungen und -pflege) und 5103651 (Förderung von Kindern in städtischen Tageseinrichtungen) für andere Zwecke verwendet, in welcher Höhe wurden die Minderausgaben in das folgende Haushaltsjahr übertragen und in welcher Höhe sind die Minderausgaben an den Haushalt zurückgefallen und haben damit das jeweilige Jahresergebnis der Stadt in welchem Umfang verbessert?
  2. Zum Haushaltsjahr 2014: In welchen Kontengruppen der genannten Amtsbereiche fallen die Abweichungen der Istwerte von den Sollansätzen im Haushaltsjahr 2014 besonders hoch aus und wie erklären sich diese Abweichungen?
  3. Zum Haushaltsjahr 2015: Mit welchen unterplanmäßigen Ausgaben in den beiden genannten Amtsbereichen rechnet die Stadtverwaltung im laufenden Haushaltsjahr 2015?
  4. Zu den Haushaltsjahren 2016 bis 2018: Wie hoch ist der in der Finanzplanung für die genannten Amtsbereiche jeweils für die Jahre 2016, 2017 und 2018 veranschlagte laufende Bruttoressourcenbedarf, wie hoch fallen die veranschlagten Elternbeiträge bzw. sonstigen Erträge aus und mit welchen FAG-Zuweisungen des Landes rechnet die Stadtverwaltung in den genannten drei Planjahren in den beiden o.g. Amtsbereichen?
 

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