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Anträge März 2020


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Doppelhaushalt 2020/2021: Das Land muss den Haushalt so schnell wie möglich genehmigen, damit die Stadt finanziell voll handlungsfähig ist!

26. März 2020

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Der Gemeinderat hat den Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 im Dezember 2019 mit großer Mehrheit beschlossen. So lange der Haushalt vom Land bzw. vom Regierungspräsidium nicht genehmigt ist, erfolgt die Haushaltsführung auf einer vorläufigen Basis. Bei einer vorläufigen Haushaltsführung ist die Stadt finanziell nicht uneingeschränkt handlungsfähig, obwohl sie das gerade jetzt dringend sein müsste. So schlagen wir zum Beispiel vor, die städtischen Zuschüsse an Kultureinrichtungen, die für 2020 bzw. 2021 etatisiert sind, in ihrer Auszahlung vorzuziehen. Damit könnten schnell und unbürokratisch Liquiditätsprobleme der Einrichtungen gemildert werden.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, dass der Gemeinderat in der Vollversammlung am 2. April beschließt:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart bittet das Regierungspräsidium darum, den vom Gemeinderat im Dezember 2019 mit großer Mehrheit beschlossenen Doppelhaushalt für die Jahre 2020 und 2021 unverzüglich zu genehmigen.

Wir beantragen darüber hinaus,

dass dieser Antrag auf die Tagesordnung der Vollversammlung am 2. April gesetzt und zur Abstimmung gebracht wird.

 

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