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Anträge Mai 2020


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Planungssicherheit für Veranstalter

19. Mai 2020

Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft Die FrAktion, SPD- Gemeinderatsfraktion, FDP-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, PULS Fraktionsgemeinschaft

Die Corona-Krise hat Veranstaltern weltweit den Boden unter den Füßen weggezogen. Sie waren die ersten, die aufgrund des Shutdowns nicht mehr weiterarbeiten konnten, und sie werden zu den letzten gehören, die nach der Corona-Krise wieder im gewohnten Betriebsmodus werden arbeiten können.

Die Stuttgarter Veranstalter der Innenstadtfeste wie Festival der Kulturen, CSD, Wein- dorf und viele andere wissen, dass 2020 alles anders sein wird. Alle sind dabei, ihre Veranstaltungen über Streamingdienste zu organisieren und unter Infektionsschutz noch einzelne Formate fahren zu können. Das Trickfilmfestival hat in den vergangenen Tagen gezeigt, wie ein Festival auch in diesen schweren Zeiten präsentiert werden kann.

Natürlich lässt sich ein Filmfestival einigermaßen einfach ins Netz verlagern, ein Abend mit Freunden in einer Weinlaube oder eine Parade mit Kundgebung quer durch die Stadt lebt aber von der Begegnung. So sehr wir uns über kreative und vielversprechende Ansätze der Veranstalter für 2020 freuen, bleibt es doch eine wirklich schwierige Situation für alle.

Deswegen ist es jetzt umso wichtiger, den Veranstaltern Planungssicherheit für das Jahr 2021 zu geben, wenn die geplante Sanierung des Marktplatzes sie vor neue Herausforderungen stellt. Deswegen soll früh damit begonnen werden, Ausweichflächen zu suchen. Hier sind enge Absprachen mit dem Land notwendig, da wir bei vielen ge- eigneten Flächen auch auf die Zustimmung des Landes angewiesen sind. Wir wissen, dass die Veranstaltungen für die Stadt von zentraler Bedeutung sind und wissen auch, dass hier große Vorlaufzeiten notwendig sind.

Daher beantragen wir:

Die Verwaltung berichtet in der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses über die Gespräche mit den Veranstaltern der Innenstadtfeste und dem Land Baden-Württemberg und stellt dar, welche Ausweichflächen für die Veranstaltungen in welcher zeitlichen Abfolge notwendig und möglich sind.

 

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