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Anträge November 2014


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Öffentlich zugängliche Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft fördern

17. November 2014

Familien mit kleineren Kindern sollten in Stuttgart so gut wie nur irgend möglich unterstützt werden. Um Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen und um kleinere Kinder unter 7 Jahren gut zu fördern, wollen wir den Ausbau von Kitaplätzen in Stuttgart weiter voranbringen. In den letzten Jahren hat sich bereits viel getan. Es gibt jedoch auch noch viel zu tun: Immerhin suchen Eltern von 3.422 Kindern unter drei Jahren einen Betreuungsplatz und bekommen ihn gemäß Wartelistenabgleich 2014 nicht (vgl. GRDrs 771/2014).

Die Situation wird sich entspannen, wenn die bereits beschlossenen Maßnahmen alle umgesetzt würden. Allerdings zeigt der aktuelle Sachstandsbericht Kindertagesbetreuung in Stuttgart 2014 (GRDrs 640/2014), dass nach wie vor dringender Handlungsbedarf besteht. So räumt die Verwaltung selbst ein, dass der tatsächliche Bedarf real deutlich höher sein wird, da bei der vorliegenden Kalkulation die durch Neubaugebiete zuziehenden Kinder noch nicht berücksichtigt sind. Hinzu kommen viele Flüchtlingskinder, denen am besten mit einem guten Kitaplatz geholfen werden kann und soll. Schließlich können eine Reihe bereits beschlossener Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Dass es dabei nicht nur um wenige Plätze geht, zeigen die dadurch frei werdenden finanziellen Mittel in Höhe von 16,3 Mio. Euro (dauerhaft frei für Betriebskosten) bzw. 15,4 Mio. Euro (Investitionen). Die Verwaltung weist in der genannten Vorlage z.B. darauf hin, dass von den dreizehn in 2012/2013 beschlossenen Sanierungs- und Neubauvorhaben freier Träger acht nicht umgesetzt werden. Die Stadt alleine wird es jedoch nicht schaffen. Bei dem nach wie vor erforderlichen Ausbau der Kinderbetreuung sind Stuttgarter Familien auf diese freien Träger dringend angewiesen.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir Sozialdemokraten die Initiative der Verwaltungsspitze, mit der Neufassung der GRDrs 194/2014 zum 1. Januar 2014 die Förderung der Betriebskindertageseinrichtungen zu verbessern. Wir verstehen jedoch nicht, warum die Verwaltungsspitze jetzt nur die Betriebskindertageseinrichtungen mit 90%iger Bezuschussung für Personalkosten (vorher 85%) besser stellen möchte und die Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft und die Einrichtungen sonstiger freier Träger außen vor lässt.

Das ist alles andere als gerecht, weil nur eine Trägergruppe besser gestellt werden soll und andere leer ausgehen. Die Reaktionen der Betroffenen fallen dementsprechend negativ aus. Es ist zu befürchten, dass auch aufgrund der dadurch entstandenen atmosphärischen Störungen der dringend notwendige weitere Ausbau der Betreuungsplätze ins Stocken gerät. Da sich einige Vorhaben verzögern oder nicht umgesetzt werden können, sind genügend freie Mittel zur Finanzierung einer Besserstellung aller freien Träger vorhanden (vgl. GRDrs 194/2014).

Wir beantragen daher:

Die in der Neufassung der GRDrs 194/2014 von der Verwaltungsspitze unter Punkt 3 vorgeschlagene verbesserte Förderung der Betriebskindertageseinrichtungen ab dem 1.1.2014 wird ergänzt um eine verbesserte Förderung der öffentlich zugänglichen Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft, und zwar ebenfalls zum 1.1.2014: Die Förderquote für die Fachpersonalkosten der Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft werden um 2,5% auf 87,5%, und der pauschale Zuschuss für sonstige Ausgaben für die sonstigen freien Träger wird um 2.000 Euro erhöht.

 

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