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24. April 2015
Die „Parkgebührenregelung Mitte“ ist nicht nur nach Ansicht der SPD-Fraktion vor allem für die Bewohner ungerecht und hält keinen Vergleich mit den übrigen Innenstadt-Stadtteilen stand. Die Diskussion mit dem Amt für öffentliche Ordnung und dem Stadtplanungsamt über vermeintlichen oder tatsächlichen Parkdruck und die sich daraus ergebende Konsequenz der Zuständigkeit hat wohl niemanden zufrieden gestellt.
Inzwischen ist ein Urteil des Bayrischen VGH vom 22.12.2009 / AZ 11 ZB 07.3003 bekannt geworden, in dem es um ein vergleichbares Thema geht und in dem u.a. wesentliche Feststellungen über die Berechnung des Parkraumes angestellt werden.
Wir sind weiterhin der Auffassung, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtbezirks Mitte genauso wie diejenigen in anderen Stadtbezirken behandelt werden und deshalb einen Parkausweis für 30,70 € erhalten.
Wir beantragen deshalb, dieses Urteil darauf hin zu überprüfen, ob sich daraus Veränderungen der städtischen Haltung bzgl. des Parkraummanagements Mitte und der entsprechenden Gebührenberechnung ergeben.