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Anträge April 2015


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Vergabemodalitäten für das Essen an Schulen: Wohin geht die Reise?

27. April 2015

(Gemeinsamer Antrag von CDU, SPD und Freie Wähler)

Mit dem Ausbau von Ganztagesschulen und verdichtetem Unterricht an den Gymnasien, steigen Bedarf und Verpflichtung ein Schulessen anzubieten beständig. Um diese Aufgabe gezielt anzugehen und für ein qualitätsvolles Angebot sorgen zu können, wurde im Gemeinderat vor Jahren ein Unterausschuss eingerichtet, der sich intensiv mit der Essensversorgung für Kindertagesstätten und Schulen befasste. „Cook and chill“ war am Ende der Diskussionen die Vorgabe für die Art der Versorgung, ein saisonales und regionales Angebot soll wichtiger Bestandteil des Angebotes sein.

Doch wie sieht es eigentlich derzeit mit der Umsetzung dieser Vorgaben aus? In nahezu jeder Sitzung des Verwaltungsausschusses wird durch Offenlage die Essensvergabe für eine Schule beschlossen. Stuttgarter Anbieter kommen selten bis nie zum Zug. Das muss nicht verwundern, wenn z.B. in der GRDrs. 291/2015 unter Punkt 4 „Wertungsstufe“ zu lesen ist „möglichst Einsatz von mind. 20 % regionaler Produkte (möglichst im Umkreis von maximal 100 km um den Produktionsstandort des Auftragnehmers)“. Da kann nachvollzogen werden, weshalb in letzter Zeit viele Zuschläge an Firmen gingen, die mehr als 100 km Anfahrtsweg nach Stuttgart haben. Und eine so formulierte regionale Verpflichtung könnte auch in Südfrankreich oder der Ukraine erfüllt werden. Der Vorlage kann man ebenso entnehmen, dass die Formulierung „möglichst“ auch für saisonale Produkte sowie für fair gehandelte Produkte gilt.

Während andere Städte aus pädagogischen Gründen zum Teil mit Kochen direkt in der Schule aufrüsten oder gezielt ihre örtlichen Fachgeschäfte und Gastronomen für die Versorgung von Schulen qualifizieren, weil dies auch Bestandssicherung für eine Stadtteilversorgung bedeutet, ist das bei uns kein Thema. Auch kein Thema scheint zu sein, dass hier Arbeitsmöglichkeiten für unsere Arbeitshilfeträger gegeben sein könnten, die allerdings in letzter Zeit bei Ausschreibungen stets den Kürzeren ziehen. Und wie stark ein einziges Testessen die Vergabeentscheidung beeinflusst, ist ebenfalls nicht klar zu erkennen. In solchen Situationen zeigt sich doch jeder, der einen Auftrag will, von seiner besten Seite.

Wir beantragen:

  1. Vor weiteren Ausschreibungen von Essenslieferungen an Schulen, listet die Verwaltung für eine Beratung im Verwaltungsausschuss auf, nach welchen Kriterien und an welche Produktionsstandorte die Lieferung von Schulessen seit September 2014 vergeben wurde.
  2. Die u.a. in der GRDrs. 291/2015 nachzulesenden Ausschreibungskriterien werden eindeutiger und mit weniger „möglichst“ gefasst und zur Abstimmung gestellt. Aufgenommen werden in die Ausschreibung als Positivpunkte die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen, die bekanntlich auch bei uns bereits im Gastronomiebereich arbeiten.
  3. Es werden zudem Vorschläge gemacht, wie Arbeitshilfeträger verlässlicher als Anbieter von Schulessen einbezogen werden können. Hier lässt unseres Wissens das Vergaberecht mehr zu, als heute von der Verwaltung genutzt wird.
  4. Wir bitten um Berichterstattung im UA Essensversorgung.
 

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