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Anträge Juli 2015


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Die Verbesserung der Betreuungsschlüssel in der Flüchtlingsunterbringung von 1:120 muss jetzt erfolgen

14. Juli 2015

Anfang Dezember 2014 hatte die SPD-Fraktion einen Antrag zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Flüchtlingsunterkünften gestellt (Antrag Nr. 387/2014). Hintergrund war – und dies gilt noch immer –, dass die Betreuungsorganisationen trotz der hoch motivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Grenzen des Leistbaren kommen. Der gegenwärtige Betreuungsschlüssel von 1:136 reicht nicht, um die gestiegenen Herausforderungen zu bewältigen. Die Verwaltung sollte – so unser Antrag – zeitnah bis Ende Januar 2015 einen mit den Trägern abgestimmten Vorschlag zur Verbesserung des Betreuungsschlüsse vorlegen.

Im März 2015 wurde fraktionsübergreifend nachgehakt (Antrag Nr. 96/2015) und der bis dato unterbliebene Vorschlag bis Ende Mai 2015 erbeten. Doch auch dies ist nicht passiert und wir haben geduldig bisher umsonst gewartet. Nun ist nach unserer Kenntnisnahme eine Mitteilungsvorlage für die Beratungen des Doppelhaushalts 2016/2017 geplant. Es ist davon auszugehen, dass die Verwaltung keine Verbesserung vorschlägt.

Anfang des Jahres wurde uns mitgeteilt, dass unterjährig eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels nicht möglich sei, weil in der Deckungsreserve nicht mehr genug Geld sei. Dem stehen jetzt aber die Zahlen des Nachtragshaushaltsplans 2015 (GRDrs 433/2015) gegenüber. Mit diesem Nachtragshaushaltsplan sollen unter anderem die Systembauten finanziert werden, die zur Unterbringung der Flüchtlinge errichtet werden. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Doch neben den baulichen Gegebenheiten halten wir die soziale Betreuung, die die fünf etablierten Betreuungsorganisationen auftragsgemäß leisten, für gleichermaßen wichtig. Die Notwendigkeit zur Verbesserung der Betreuungsschlüssel ist in der Zwischenzeit mitnichten gesunken, sondern sogar weiter gestiegen; hier sei auch auf die Argumentation in unserem letzten Antrag verwiesen.

Deshalb beantragen wir:

Die ab 1.9.2015 zur Verbesserung des Betreuungsschlüssels von 1:120 für die Flüchtlingsbetreuung erforderlichen Mittel werden im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2015 (GRDrs 433/2015) zur Verfügung gestellt.

 

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