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Anträge März 2021


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Qualitätsstandards für sichere Radwege in Stuttgart

24. März 2021

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

 

Der Gemeinderat hat auf Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und SPD sowie der Fraktionsgemeinschaft SÖS-Linke-Plus am 21. Februar 2019 beschlossen, dass bei der Planung von Radverkehrsanlagen grundsätzlich Qualitätsstandards im Sinne der Ziele des Radentscheids zur Anwendung kommen sollen. Im Radentscheid ist als erstes Ziel formuliert, dass die Stadt sichere Radverkehrsanlagen an 15 km Straße pro Jahr schaffen soll, wo sie die Baulast trägt und wo die zulässige Höchstgeschwindigkeit über 30 km/h liegt ("größere Straßen"). Hier sollen, so heißt es weiter, Radverkehrsanlagen vom Fuß- und Kraftfahrzeugverkehr baulich getrennt angelegt sein.

Klar ist also, dass Qualitätsstandards im Sinne der Ziele des Radentscheids auf die Sicherheit der Radverkehrsanlagen abstellen. Konkret wird in diesem Zusammenhang die bauliche Trennung vom Fuß- und Kraftfahrzeugverkehr genannt. Aus unterschiedlichen Gründen plädiert die Stadtverwaltung dafür, pragmatisch zu entscheiden, wo eine bauliche Trennung (protected bike lane) und wo ein (breiter) Radfahrstreifen auch an "größeren" Straßen sinnvoll ist.

Bei der Diskussion über die Planung für einen Radschnellweg in der Nürnberger Straße (GRDrs 877/2020) schlägt die Verwaltung konkret das Anlegen eines drei Meter breiten Radfahrstreifens vor, der von parkenden Autos durch einen weiteren Sicherheitsabstand von 75 Zentimetern getrennt angelegt werden soll. Vertreterinnen und Vertreter des Radentscheids plädieren im Gegensatz dazu für eine "protected bike lane" mit einer baulichen Trennung. Da diese Vorlage im Unterausschuss Mobilität am 30. März weiterberaten werden soll, beantragen wir:

Die Stadtverwaltung stellt in der Sitzung des Unterausschusses Mobilität am 30. März dar, was aus Sicht von Radentscheid und Verwaltung sinnvolle Qualitätsstandards für sichere Radverkehrsanlagen in Stuttgart sind und wie sie diese Standards bei der Planung in konkreten Stuttgarter Straßen umsetzen möchte. Falls es die Corona-Lage oder die Durchführung der Sitzung per Video zulässt, sollen hierzu auch jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des ADFC bzw. des Radentscheids zu Wort kommen.

 

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