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Anträge März 2021


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Eine klimapolitische Gretchenfrage: Wer trägt die CO2-Bepreisung - Vermieter*innen oder Mieter*innen?

Wer weiterhin mit fossilen Energieträgern heizt, muss seit Anfang des Jahres eine CO2-Steuer bezahlen. Und das ist gut so, denn nur so bekommt klimaschädliches Verhalten einen Preis, den mensch auch direkt spürt und damit ihr oder sein Verhalten daraufhin anpassen wird. Das bedeutet: Ich heize zukünftig mit klimaschonenden Technologien - frei von fossilen Energieträgern. So die Idee. Was ist aber, wenn ich in einer Mietwohnung wohne? Hierauf antwortet die SPD-Bundestagsfraktion in ihrem Positionspapier "Für eine positive Bilanz der
Wohnungspolitik" (8. Januar 2021) wie folgt:
"(...) in Energieeinsparung, klimafreundliche Heizungen oder den Anschluss an klimafreundliche Wärmenetze zu investieren, ist klare Sache der Hauseigentümer*innen. Mieter*innen können nichts dafür, wenn sie in schlecht sanierten Wohnungen mit veralteten
Heizungssystemen wohnen (...)."
Wenn die Hauseigentümer*innen diejenigen sind, deren Investitionsentscheidung sich positiv auf das Klima auswirken kann, dann muss auch hier die Lenkungswirkung - sprich die CO2-Bepreisung - ansetzen und Mieter*innen "sollten die Erhöhung der Kosten für Ölund Gasheizungen daher auch nicht zahlen müssen" (ebd.). Dieser Ansatz muss durch ein starkes Förderprogramm ergänzt werden, welches Vermieter*innen bei der Investition unter die Arme greift. Das ist klar.

Deshalb haben wir bei der Verhandlung des Aktionsplanes Klimaschutz von 2019 (GRDrs. 975/2019) ein solches Programm beantragt. Mit insgesamt 75 Millionen Euro unterstützt das energetische Sanierungsprogramm der Stadt damit die Bundesförderung auf bis zur Hälfte
der anfallenden Kosten. Das ist ein Wort. Auch Wohnbaugesellschaften profitieren hiervon. Die SWSG als städtisches
Wohnbauunternehmen hat zum Ziel. besonders viel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierbei sind natürlich auch die Nebenkosten und damit die CO2-Bepreisung für die Vermieter*innen ganz entscheidend.

Wie beantragen daher:

Die SWSG möge bis zum Sommer 2021 einen Vorschlag im Ausschuss für Klima- und Umwelt vorlegen, wie die Mieter*innen von der CO2-Bepreisung, die seit 2021 für die Nutzung fossile Energieträger anfällt, entlastet werden können. Hierbei soll sowohl eine Übernahme von mindestens 50 Prozent der anfallenden CO2 -Bepreisung sowie eine Komplettübernahme thematisiert sowie deren Auswirkungen
für die SWSG diskutiert werden.

 

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