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Anträge April 2016


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Wagenburg-Gymnasium: Finanzierung der Interims-Container auf dem Wagenburgplatz nicht zu Lasten anderer Schulen!

25. April 2016

(Gemeinsamer Antrag von Grünen, SPD, SöS-Linke-Plus, FDP)

Das Programm zur Sanierung der Stuttgarter Schulen ist seit vielen Jahren eines der größten und bedeutendsten Investitionsprogramme der Landeshauptstadt. Die Notwendigkeit, hier mehrere Hundert Millionen Euro zu investieren, ist allgemein anerkannt und wird von einer breiten Mehrheit im Gemeinderat getragen. Jedes Jahr stehen hierfür 50 Mio. Euro zur Verfügung, so auch in diesem und im kommenden Jahr.

Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich viele Sanierungsvorhaben aus unterschiedlichsten Gründen verzögert haben. An fehlenden Ausgabeermächtigungen hat es dabei nicht gemangelt. Anders wären die in der Vergangenheit entstandenen Ausgabenreste nicht zu erklären. Häufig kommt es auch zu Kostensteigerungen, zum Teil aus technischen, zum Teil aus rechtlichen, zum Teil aus pädagogischen Gründen.

Bei der Generalsanierung des Wagenburg-Gymnasiums entstehen nun durch einen Gemeinderatsbeschluss Mehrkosten im Vergleich zu dem, was die Verwaltung für ihren Vorschlag zur interimsweisen Unterbringung angesetzt hatte. Die Verwaltungsspitze ist der Auffassung, dass ein Teil dieser Mehrkosten in 2016 und 2017 nur durch zeitliche Verschiebungen der Sanierungsvorhaben anderer Schulen gedeckt werden kann.

Diese Meinung teilen wir nicht und beantragen daher,

dass die zusätzlichen Kosten von 2,44 Mio. Euro, die im Zusammenhang mit der Sanierung des Wagenburg-Gymnasiums für Interims-Container auf dem Wagenburgplatz in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 entstehen (240.000 Euro in 2016 und 2,2 Mio. Euro in 2017), nicht zu Lasten anderer Schulen gedeckt werden. Stattdessen werden diese Mehrkosten

a. in einem Umfang von 1,095 Mio. Euro so gedeckt, wie es im Vorschlag der Verwaltung gemäß GRDrs 92/2015 Ergänzung zur Deckung der Kosten ihres Interim-Vorschlags vorgesehen war,

b. und im restlichen Umfang von 1,345 Mio. Euro aus der Pauschale für zusätzliche Maßnahmen und unvorhergesehene Risiken gemäß GRDrs 83/2016. Geprüft wird zudem, ob sich durch eine eventuelle interimistische Nutzung des Gebäudes Hackstraße 2 bis zum Beginn der Sanierung am Stöckach Mieteinnahmen erzielen bzw. an anderer Stelle nicht notwendig werdende Ausgaben einsparen lassen, die dann ebenfalls zur Finanzierung in Anschlag gebracht werden.

c. Die verbliebenen Mehrkosten, die ab 2018 ff. anfallen (1,86 Mio. Euro), werden aus den neuen Ausgabeermächtigungen der Haushaltsjahre 2018 ff. gedeckt.

 

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