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29. April 2016
Mit der GRDrs 39/2016 wurde die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Flüchtlinge beschlossen. Diese Maßnahme soll dem Ziel dienen, die Integration der Flüchtlinge durch Einbindung in Arbeit voranzutreiben. In der Vorlage wird davon ausgegangen, dass bis zu 300 Personen davon profitieren könnten.
Für uns stellt sich die Frage, wie es für diese Betroffenen danach weitergeht. Vor allem aber stellt sich uns die Frage, mit welchen Konzepten sowohl das JobCenter als auch die Arbeitsagentur generell die Qualifizierung, Ausbildung und Aufnahme in den ersten Arbeitsmarkt der Menschen mit Fluchterfahrung ermöglichen bzw. erleichtern wird. Dabei ist auch klar, dass selbstverständlich auch weiterhin Angebote für arbeitssuchende BürgerInnen zur Verfügung stehen müssen.
Wir beantragen deshalb, dass VertreterInnen der Agentur für Arbeit Stuttgart und des JobCenters in einer gemeinsamen Sitzung des Wirtschaftsausschusses sowie des Sozial- und Gesundheitsausschusses noch vor der Sommerpause zur Berichterstattung eingeladen werden und zu folgenden Fragen berichten:
Für die Integration, auch weiterhin der arbeitssuchenden Menschen ohne Fluchterfahrung, braucht es unserer Erachtens ein Gesamtkonzept von Stadt, JobCenter und Agentur für Arbeit.
Deshalb beantragen wir:
Die Verwaltung legt – gemeinsam mit JobCenter und Agentur für Arbeit – bis nach der Sommerpause ein Gesamtkonzept "Integration durch Arbeit und Beschäftigung für alle" vor.