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6. April 2017
Wie weiter mit den im Städtebaulichen Rahmenplan Seelberg (GRDrs 590/2005 erkannten Handlungsbedarf am Wilhelmsplatz/Bahnhofstraße und dem 2026 auslaufenden Nutzungsrecht des Parkhauses an der Eisenbahnstraße in Bad Cannstatt ?
Antrag und Anfrage der SPD Gemeinderatsfraktion
Im umfassenden Rahmenplan Seelbergstraße ( GRDrs 590/2005 ) wurden auch die städtebaulichen Missstände im Areal Bahnhof Bad Cannstatt /Eisenbahnstaße/Wilhelmsplatz/Daimlerstraße beschrieben und Handlungsbedarf formuliert. Nach zustimmenden Diskussionen im Bezirksbeirat folgte am 20.9.2005 im Umwelt- und Technikausschuss die einmütige Zustimmung zu dieser Drucksache. Wohl auch in Folge dieser Erkenntnisse wurde 2011 dann der Verkauf eines Erbbaurechtsgrundstückes am Wilhelmsplatz vom Gemeinderat abgelehnt. Das Erbbaurecht für das Parkhaus an der Eisenbahnstraße endet 2026.
Während das Cannstatter Carre und auch das Terrotareal zwischenzeitlich zufriedenstellend aufgesiedelt wurde, hat sich an den städtebaulichen Missständen im oben genannten Areal nichts getan, sich sogar einiges weiter negativ entwickelt.
Wir beantragen deshalb:
und nicht zuletzt: