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27. April 2017
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Die Verwaltung möge im UTA am 9.5. darstellen:
1. Auf welche Gebiete in Stuttgart sich die geplante neue Kategorie des Baugesetzbuchs "Urbane Gebiete" anwenden lassen würde.
2. Inwieweit die Regelungen zur Einbeziehung von Außenflächen im beschleunigten Verfahren Auswirkungen aus Entwicklungsflächen der Landeshauptstadt hat.
Begründung:
Anfang März wurde im Bundestag in 3. Lesung der Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie im Städtebau und zur Stärkung des Zusammenlebens in der Stadt beschlossen. Darin enthalten sind neben Regelungen zur Einbeziehung von Außenbereichen im beschleunigten Verfahren auch eine zustimmende Stellungnahme zur geplanten neuen Baugebietskategorie "Urbane Gebiete". Im Hinblick auf die Diskussionen zum Wohnungsbau und zur Nachverdichtung, sowie zur geplanten Gemeinderatsklausur halten wir eine entsprechende Information im UTA zu dem Umgang mit Entwicklungsflächen für dringend geboten.