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Anträge April 2020


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GRDrs. 175/2020: Vor Beratung und Beschlussfassung städtische Flächenbedarfe sorgfältig prüfen

24. April 2020

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Mit der GRDrs. 175/2020 schlägt die Verwaltung dem Gemeinderat vor, eine Teilfläche des städtischen Grundstücks in der Elwertstr. 8 im Erbbaurecht an das Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V. zur Errichtung eines Schulzentrums zu vergeben. Aus unserer Sicht muss für dieses Grundstück, insbesondere aufgrund der Lage direkt am Bahnhof Bad Cannstatt sorgfältig geprüft und diskutiert werden, welchem Bedarf dort Rechnung getragen werden soll.

Da sich das Grundstück offensichtlich für eine Schulnutzung eignet, wäre aus unserer Sicht zu prüfen, ob dieses Grundstück nicht für eine Schule in städtischer Trägerschaft benötigt wird. Insbesondere aufgrund der hervorragenden Anbindung an den ÖPNV eignet sich dieser Standort außerordentlich gut für Schulen mit einem großen Einzugsgebiet. Darüber hinaus sind aktuell viele Räumlichkeiten in Bad Cannstatt für Teile der Verwaltung angemietet, die man aus unserer Sicht in einem eigenen Gebäude an einem gut zu erreichenden Ort zusammenführen könnte. Dabei handelt es sich beispielsweise um den Bürgerservice Leben im Alter in der Badstr. 9, das Jobcenter im Cannstatter Carré in der Deckerstr. 31 oder auch die Beratungszentren des Jugendamtes.

Daher beantragen wir, dass die Verwaltung vor einer Beratung über die GRDrs. 175/2020 folgende Aspekte prüft:

1.1. mögliche Erweiterungsbedarfe der Schulen in Bad Cannstatt, die einen Neubau sinnvoll erscheinen lassen.
1.2. die Abbildung des Raumbedarfs eines Neubaus der Gewerblichen Schule im Hoppenlau mit Technischer Oberschule auf diesem Grundstück.

1.3. die Bedarfe anderer Schulen in städtischer Trägerschaft, für die dringend ein Standort gesucht wird unter dem Gesichtspunkt, ob sie an dieser Stelle untergebracht werden könnten.
1.4. die Möglichkeit der Errichtung einer Interimsschule an diesem Standort, um während größerer Baumaßnahmen Schulen dort unterbringen zu können.

2. die Zusammenführung der zahlreichen Einheiten der Verwaltung in Bad Cannstatt, die momentan in zahlreichen Anmietungen untergebracht sind, an diesem Standort.

3. die Eignung des Grundstücks für den Wohnungsbau.

4. eine akustisch angemessene und barrierefreie Unterbringung der Musikschule (derzeit in der Kreuznacher Str. 13) innerhalb der Nutzung des Grundstücks.

5. die Notwendigkeit einer Gesamtschau des städtischen Grundstücksbestandes mit einer gemeinsamen Konzeption (evtl. mit Bürger*innenbeteiligung), insbesondere da sich dieser Bestand jüngst erweitert hat.

 

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