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Anträge April 2021


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Stadt und Land haben die Bevölkerung am Karsamstag nicht geschützt: Wie konnte das passieren, und was können wir tun, damit das nicht wieder geschieht?

9. April 2021

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Am vergangenen Karsamstag waren sehr viele Menschen in unserer Stadt, die mit voller Absicht die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger Stuttgart gefährdet haben.
Ohne Abstand zu halten, haben viele Tausend Menschen keine Mund-Nasenbedeckung getragen und damit die Verbreitung des lebensbedrohenden Corona-Virus aktiv unterstützt.

All das ist im Rahmen von Versammlungen geschehen, die die Stadtspitze nicht verboten hat, weil es hierfür nach ihrer Ansicht keine rechtliche Möglichkeit gegeben hat. Die
Auflagen der Stadt für diese Versammlungen wurden nicht eingehalten, und die Polizei ist gegen diesen gesundheitsgefährdenden Rechtsbruch nicht vorgegangen, weil das ihrer Ansicht nach zu noch größeren Gesundheitsgefahren geführt und nur mit unverhältnismäßigen Mitteln möglich gewesen wäre. Durch die Vorfälle vom Karsamstag ist unsere Stadt nicht nur in ein denkbar schlechtes Licht gerückt worden, vielmehr sind durch die massiven Verstöße gegen die Corona-Regeln konkrete Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung entstanden, die nicht mehr rückholbar sind. Die verantwortungslosen Veranstalterinnen und Veranstalter sowie die allermeisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich verantwortungslos verhalten und damit auch die solidarisch und sich diszipliniert verhaltenden Menschen verhöhnt. Der entstandene
Schaden ist also sehr, sehr groß.

Wir erwarten von Stadt und Land, dass sie ihr Verhalten rasch öffentlich und transparent erklären und sich bei denen
entschuldigen, die sich solidarisch an die Corona-Regeln halten und so einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der gefährlichen Pandemie leisten.


Darüber hinaus fragen und beantragen wir:

Warum hat die Stadtspitze die Versammlungen der Querdenker am Karsamstag nicht verboten?

1. Wie genau hat die Stadt berücksichtigt, dass nach der Begründung zum neuen §28a des Infektionsschutzgesetzes der Verbot einer Versammlung dann zulässig ist, wenn Anhaltspunkte für die Nichteinhaltung von Auflagen vorliegen?
2. Warum hat die Stadt keine maximale Anzahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmernzum Beispiel für die Versammlung am Marienplatz vorgegeben?
3. Wie hat die Stadt die epidemiologische Lage beurteilt und bei der Entscheidung über ein mögliches Versammlungsverbot berücksichtigt?
4. Warum hat die Verwaltungsspitze nicht den angemeldeten Umzug von der Innenstadt zum Cannstatter Wasen verboten?
5. Wie waren der Oberbürgermeister bzw. der Krisenstab der Stadtverwaltung in die Entscheidung eingebunden, die Versammlungen vom Karsamstag nicht zu untersagen?
6. Haben Stadt oder Polizei eine Überschreitung der angemeldeten Teilnehmerzahlen für den Cannstatter Wasen bzw. für den Marienplatz erwartet, und, wenn ja: warum wurd
zum Beispiel der angemeldeten Versammlung am Marienplatz kein anderer Veranstaltungsort zugewiesen?

Warum konnte das unsolidarische und gefährliche Verhalten so vieler Menschen am Karsamstag nicht verhindert werden?
1. Warum hat die Versammlungsbehörde die Versammlungen am Marienplatz bzw. aufdem Wasen trotz der massiven Verstöße gegen die Auflagen nicht auflösen lassen?
2. Warum ist wer davon ausgegangen, dass 1.000 Polizeibeamte für die vielen für den Karsamstag angemeldeten Versammlungen plus Umzug ausreichend sind?
3. Stimmen Berichte, wonach Gegendemonstrantinnen und -demonstranten eingekesselt wurden, so dass Abstandsregeln nicht mehr eingehalten werden konnten?
4. Warum wurden Gegendemonstrantinnen und -demonstranten vor Ort namentlich erfasst sowie Platzverweise ausgestellt wohingegen sich der Hauptdemonstrationszug, in dem sich mehrheitlich nicht an die geltenden Corona-Rechtslage gehalten wurde, solchen Maßnahmen nicht unterziehen musste?

Wir beantragen, dass die Verwaltungsspitze in der Sondersitzung des Gemeinderats am 15. April zu den Vorfällen am Karsamstag berichtet und dabei zu den oben aufgeworfenen Fragen Bericht erstattet.

Darüber hinaus beantragen wir, dass die Verwaltungsspitze in der Sondersitzung des Gemeinderats am 15. April Vorschläge vorlegt, wie die Stadt die Gesundheit der Bevölkerung vor verantwortungslosem Verhalten wie am Karsamstag in Zukunft besser schützen kann. Wir erwarten, dass die Stadt bei den vorzulegenden Vorschlägen alle Möglichkeiten ausschöpft, um
1. in Zukunft dem Beispiel der Städte Bremen, Mannheim oder Weil am Rhein zu folgen und gesundheitsgefährdende Versammlungen aufgrund hoher Corona-Zahlen und zu erwartender Nichteinhaltung der Corona-Regeln zu verbieten;
2. in Zukunft Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Versammlungen härter zu bestrafen, wenn sie sich nicht an die Corona-Regeln halten;
3. in Zukunft Versammlungen aufzulösen, wenn durch das Brechen der Corona-Regeln durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gesundheit der Bevölkerung massiv gefährdet wird;
4. in Zukunft gegen Gesundheitsgefährdungen durch das Nicht-Einhalten von Corona-Regeln beim Weg hin zu Versammlungen in Bussen, Bahnen oder auf Straßen und Plätzen vorzugehen;
5. sich ggf. mit dem Städtetag gegenüber dem Land für eine Verschärfung der Landesverordnung einzusetzen - mit dem Ziel, ein Verbot von Versammlungen zu erleichtern, wie wir sie am Karsamstag in Stuttgart erleben mussten.

 

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