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Anträge April 2023


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Land darf LHS Stuttgart in Sachen "klimaneutraler Fernwärme" nicht hängen lassen

Antrag der SPD-Fraktion

6. April 2023

Nach wie vor gibt es keine transparente Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen der LHS Stuttgart und der EnBW in Sachen Ausbau und Dekarbonisierung des Fernwärmenetzes. Die letzten diesbezüglichen Beratungen im AKU am 24.4.2023 waren äußerst ernüchternd. Grundlage für eine produktive Zusammenarbeit muss ein Transformations- bzw. Dekarbonisierungsplan des bestehenden Fernwärmenetzes und des notwendigen Ausbaus bis 2035 sein. Ein derartiger Plan ist mit der neuen Richtlinie zur Bundesförderung effizienter Wärmenetze (BEW) Voraussetzung dafür, dass Fördermittel des Bundes für den Ausbau des Fernwärmenetzes gewährt werden. Unabhängig von der Eigentümerschaft des Fernwärmenetzes muss auch klar sein, dass die LHS den erforderlichen Ausbau in besonders verdichteten Stadtgebieten bindend vorgeben können muss.

Die Stellungnahme des AfU zum Antrags 329/2022 "Umsetzung des Stuttgarter Klimafahrplans erfordert aktive Unterstützung durch Land und insbesondere EnBW!" der Fraktionen SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die FrAKTION blieb im Kern ohne Ergebnis, da das nun novellierte Klimaschutzgesetz des Landes keine Verpflichtung zur Vorlage von Dekarbonierungsfahrplänen für Energieversorger vorsieht. Es bleibt nun noch die Möglichkeit, dass die Vertreter des Landes im Aussichtsrat der EnBW strategische Vorgaben machen. Diese strategischen Vorgaben müssen die folgenden Setzungen beinhalten:

Die EnBW ermöglicht der Stadt Einblick in alle strategischen Überlegungen zum Ausbau und der Dekarbonisierung des Stuttgarter Fernwärmenetzes. Dabei werden auch Optionen zum Ausbau des regenerativen Erzeugerparks durch stromgeführte Großwärmepumpen und unterschiedliche Speicherkonzepte betrachtet und bewertet. Die Ergebnisse und Bewertungen des AfU werden im Stuttgarter Gemeinderat vorgestellt.

Wirtschaftliche Überlegungen und notwendige Investitionen bis ins Jahr 2035 sind transparent darzustellen. Dies gilt auch für die in den letzten Jahren erzielten Renditen und die gemäß aktuellen Wirtschaftsplänen von Eigentümern der EnBW erwarteten Renditen.

Die EnBW zeigt auf, wie im aktuellen Fuel-Switch-Konzept wettbewerbsfähige Wärmepreise für die Stuttgarter*innen erreicht werden können. Dies ist in Anbetracht von der EnBW einer geplanten Verbrennung von Wasserstoff in den 30er-Jahren als besonders kritisch einzustufen, da in diesen Jahren mit einem knappen Angebot und großem Bedarf an Wasserstoff gerechnet werden muss.

Stuttgart erwartet ein sichtbares Zeichen des Landes zur Unterstützung des Stuttgarter Klimafahrplans 2035, insbesondere der Wärmewende. Den Stuttgarter*innen ist nicht vermittelbar, warum die amtierende Landesregierung den ambitionierten Ausbau eines regenerativen großen Fernwärmenetzes in der Landeshauptstadt als operatives Geschäft klassifiziert, also ausschließlich als Rendite-getriebenes Geschäftsfeld.

Wir beantragen daher:

Der Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart sucht zeitnah das Gespräch mit Finanzminister Bayaz, als führender Vertreter der Landesregierung im Aufsichtsrat der EnBW.

Der Oberbürgermeister fordert in diesem Gespräch die oben beschriebene Art einer zukünftigen Zusammenarbeit von EnBW und LHS ein und dringt auf eine zeitnahe Vorlage eines Dekarbonisierungsfahrplans.

Der Oberbürgermeister bringt seine Erwartung zum Ausdruck, dass auch die Landesregierung seine Renditeerwartungen bis 2035 zurückstellt, um die Wärmewende in der LHS bis ins Jahr 2035 zu ermöglichen d.h. erforderliche Vorleistungen und Investitionen in den Netzausbau anteilig mitträgt. Er verweist dabei auf vergleichbare Beschlüsse der LHS hinsichtlich der eigenen Stadtwerke.

Der Oberbürgermeister macht deutlich, dass die Stadt nach wie vor bereit ist, das Fernwärmenetz zu übernehmen. Aus Sicht der Stadt sollte der seit Jahren andauernde Rechtsstreit der LHS und der EnBW durch eine politische Vereinbarung ein Ende finden. Hierbei ist auch die Landesregierung gefordert.

Der Oberbürgermeister berichtet noch im zweiten Quartal 2023 dem Gemeinderat über die Ergebnisse seiner Gespräche mit Vertretern der Landesregierung.

Der vorliegende Antrag wird in der übernächsten Sitzung des Ausschusses für Klima und Umwelt beraten und zur Abstimmung gestellt.

 

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