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Anträge August 2016


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Haben wir noch Gemeinbedarfsgrundstücke für besondere Bedarfsgruppen und eine steigende Bevölkerungszahl?

29. August 2016

Stuttgart hat in früheren Jahrzehnten in den Bebauungsplänen sogenannte Gemeinbedarfsgrundstücke für besondere Bedarfsgruppen aber auch für Schulgebäude ausgewiesen. Einige dieser Grundstücke wurden vor allem bei einer Widmung für Schulen aus der Bedarfsplanung herausgenommen und einer neuen Nutzung zugeführt.

In besonderer Erinnerung ist uns auch das letzte der für den Pflegeheimbau reservierte Gemeinbedarfsgrundstück „auf der Gans“ in Bad Cannstatt, für das nach vorausgegangenem Konzeptwettbewerb das DRK den Zuschlag vor anderen ebenfalls interessierten Trägern erhielt.

Bei Berichten und Beratungen zum Kreispflegeplan wird in letzter Zeit (siehe u.a. GRDrs 116/2014) von steigenden Bedarf an Pflegeplätzen und der Notwendigkeit weiterer Standorte gesprochen. Wenn man die Bedarfszahlen mit den Vorgaben des Landes bezüglich Hausgrößen in Einklang bringen will, wären dies derzeit mindestens 10 Standorte für die stationäre Pflege hochaltriger Menschen. Träger melden aber auch für weitere Bedarfsgruppen das Interesse an Bauflächen, der wegen der in Stuttgart hohen Preise und der gelegentlichen Abwehr dieser Einrichtungen auf dem freien Markt für diese nicht zu beschaffen ist. Offenbar weist die Sozialverwaltung deshalb schon länger darauf hin, dass so gewidmete Gemeinbedarfsgrundstücke wieder stärker in den Bebauungsplänen Berücksichtigung finden müssen . Zu finden sind bei den Auslegungs- bzw. Aufstellungsbeschlüssen in der Regel aber nur Kindertagesstätten, sehr selten auch mal eine Grundschule.

Wir wollen nicht, dass sich das teilweise Elend früherer Jahrzehnte, in denen für Pflegebedürftige und besonders betreuungsbedürftige Menschen oft nur Plätze im Schwarzwald oder Welzheimer Wald zu finden waren, wieder schleichend in Stuttgart einstellt.

Wir fragen und beantragen:

  • Welche für einen speziellen Bedarf in Bebauungsplänen ausgewiesenen und vorgehaltenen Gemeinbedarfsgrundstücke haben wir überhaupt noch in städtischer Hand oder mit einer zwingenden Bindung im Bestand Dritter?
  • Wie sieht es speziell für den Pflegeheimbau aus? Sind seit der Vergabe von „auf der Gans“ neue Grundstücke mit dieser Widmung hinzu gekommen?
  • Wie sieht es mit einer Bindung für besondere Bedarfsguppen (Pflegewohngemeinschaften, barrierefreie Wohnungen für Menschen mit Handicap, kleine quartiersbezogene Heimeinheiten usw. ) bei der Ausweisung neue Baugebiete bzw. dem Erstellen von Bebauungsplänen konkret aus ? Die Verwaltung wird aufgefordert hierfür Vorschläge zu machen.
  • Wo bestehen – sektorisiert betrachtet – besondere Handlungsbedarfe, damit der Quartiersgedanke auch bei stationärem Hilfebedarf gelebt werden kann?
  • Was hat bisher die beschlossene Überprüfung aufzugebender Kirchengrundstücke mit einer Gemeinbedarfswidmung dafür erbracht?
 

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