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Anträge Dezember 2018


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Abgruppierungen von Kitaleitungen verhindern

7. Dezember 2018

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Die Stadt klagt über unbesetzte Stellen, besonders im Kitabereich. Gruppen können nicht entstehen, weil Personal fehlt. Im Rahmen des Rechtsanspruchs zur Betreuung der Kinder ist man auf die Bedarfe besonders für 0-3 jährige eingegangen. Das führte dazu, dass viele VÖ- oder Hort-Gruppen in Kleinkindgruppen umgewandelt wurden. Doch eine Kleinkindgruppe besteht aus weniger Kindern und ist fachkräfteintensiver.

Für eine Kitaleitung ist die Eingruppierung tariflich nach Anzahl der vorhanden Kindern festgelegt. Die Stadt erhebt ihre Zahlen jeweils zu Anfang des Jahres. Durch die Umwandlung mit Kleinkindergruppen reduziert sich die Gesamtzahl. Dadurch erreichen viele Einrichtungen nicht mehr die notwendige Kapazität zur entsprechenden Eingruppierung und zur Leitungsfreistellung. Letztendlich bedeutet dies eine Abgruppierung der bereits bestehenden Eingruppierung. Die Aufgaben einer Kitaleitung bleiben bei den vielfältigen Anforderungen jedoch fast identisch - unabhängig von der Kinderzahl.

Das hätte einerseits zur Folge, dass sich Personen in bestehender Leitungsposition wegbewerben oder die Stadt verlassen. Das ist kontraproduktiv zu den Anstrengungen der Personalgewinnung.

Ein weiteres Risiko ist andererseits die Belegung einer neuen Kindertageseinrichtung. Wenn die Einrichtung z.B. für sechs Gruppen gebaut wurde, jedoch wegen Personalmangels anfangs nur zwei Gruppen eingerichtet werden können, wird die Leitung nur an den zwei Gruppen orientiert eingruppiert. Dies entspricht weder dem Qualitätsmerkmal noch der Personalfindung. Diese Tatsachen machen es dem Fachpersonal nicht einfach, sich auf Leitungsfunktionen zu bewerben, da ja keine Planungssicherheit besteht.

Andere Kommunen haben - laut Personalrat - bereits andere Wege gefunden, hier Abhilfe zu schaffen und eigene Kriterien bei der Eingruppierung festzulegen.

Wir beantragen:

  • Die Verwaltung macht Vorschläge, wie die bisherigen Eingruppierungen von Kindertagesstättenleitungen gehalten und auch bei Neueinrichtungen nach der geplanten Gruppengröße eingesetzt werden können. Dabei ist zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen es haben würde, die Kleinkindgruppenstärke doppelt zu berechnen und die Leitung in den Neubaueinrichtungen nach Plan und nicht nach momentanem Ist-Zustand zu besetzen.
  • Dass keine Kindertagesstättenleitung ab dem Jahr 2019 bei neuen Kinderzahlen heruntergruppiert wird.
  • Wir bitten die Verwaltung um einen entsprechenden Bericht im Personalbeirat und/oder im Jugendhilfeausschuss Anfang 2019.
 

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