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Anträge Dezember 2018


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Perspektiven für befristet Beschäftigte schnell klären! Ganzheitliche Personalplanung der Stadtverwaltung und ihrer |Eigenbetriebe.

14. Dezember 2018

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion

Bei der Stadtverwaltung gibt es in zahlreichen Ämtern immer noch befristete Arbeitsverträge. Dies ist für die Betroffenen ein großes Problem und bereitet Sorgen. Wer befristet arbeitet, kann meist keine große Zukunftsplanung für sich machen.

Eine Begründung der Verwaltung für eine Befristung, ist oft der begrenzte zeitliche Rahmen der Tätigkeit beziehungsweise der Projekte. Dieses Thema trifft aber nicht nur die Stadt, sondern jeden anderen Betrieb auch. Projektarbeit ist in der Industrie gang und gäbe. Durch eine gute ganzheitliche Personalplanung kann man dies gut planen und eine Anschlussbeschäftigung sicherstellen, ohne die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter durch Auslaufen einer Befristung auf die Straße zu setzen. Gerade in Hinblick auf einen Fachkräftemangel ist dies kontraproduktiv. Kein guter Bewerber würde sich für eine befristete Stelle entscheiden, wenn er anderswo eine Unbefristete bekommen könnte.

Ein zusätzliches Ärgernis ist, dass die Betroffenen regelmäßig bis zum Ende ihrer Befristung im Unklaren bleiben, ob ihr Arbeitsverhältnis entfristet wird. Da sich der Arbeitnehmer rund 3 Monate vor Ablauf der Befristung beim Arbeitsamt melden muss, geht er auf die Suche nach einer anderen Arbeitsstelle und die Stadt verliert einen gut eingearbeiteten Mitarbeiter. Dies kann nicht im Sinne der Stadtverwaltung und einer nachhaltigen Personalpolitik sein.

Wir beantragen deshalb, dass die Verwaltung im Personalbeirat und Verwaltungsausschuss zu folgenden Punkten berichtet:

  • Wie baut die Verwaltung den hohen Anteil von befristeten Arbeitsverhältnissen zugunsten von unbefristeten Arbeitsverhältnissen ab?
  • Wie läuft eine ganzheitliche Prüfung der Stadtverwaltung, bevor eine Befristung ausläuft?
  • Welche Ansätze der Personaleinsatzplanung hat die Verwaltung, um Projektarbeit gut in unbefristeten Arbeitsverhältnissen abzubilden?
  • Es steht eine gesetzliche Änderung bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnissen im Raum. Arbeitgeber mit mehr als 75 Beschäftigten dürfen nur noch maximal 2,5 Prozent der Belegschaft sachgrundlos befristen. Dieser angedachte Prozentsatz liegt weit unter dem Befristetenanteil der Stadt Stuttgart. Was für Maßnahmen sind angedacht, um der Vorbildfunktion gerecht zu werden?
  • Wie werden befristet Beschäftigte betreut und beraten? Insbesondere bei absehbarem Ende der Tätigkeit.
 

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