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Anträge Dezember 2022


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Rückkauf der Stuttgarter Wasserversorgung rechtssicher regeln

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei

9. Dezember 2022

Wir beantragen:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Rechtsstreit um den Rückkauf der Stuttgarter Wasserversorgung dadurch zu beenden, dass eine außergerichtliche Vereinbarung
geschlossen wird, die umfasst,
1. die Wasserversorgung umgehend zum subjektiven Ertragswert zu kaufen und
2. eine einvernehmliche Lösung bezüglich der Forderung für das Löschwasser zu finden.
Sowohl der subjektive Ertragswert für die Wasserversorgung als auch der Preis für das noch auszugleichende Löschwasser werden von einem gemeinsam beauftragten Sachverständigen ermittelt.

Begründung:
Wir wollen die historische Chance nutzen, und die Stuttgarter Wasserversorgung schnellstmöglich zurück in das Eigentum der Stadt bringen. Eine außergerichtliche
Vereinbarung (siehe auch GRDs 811/2022) im Rechtsstreit zwischen der Stadt Stuttgart und der Netze BW kann sinnvoll und zielführend sein. Der nun ausgehandelte
Einigungsvorschlag geht diesbezüglich zwar in die richtige Richtung, springt aus unserer Sicht aber deutlich zu kurz. Wir wollen einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit der Netzte BW abschließen, der uns umgehend in das Eigentum der Stuttgarter Wasserversorgung bringt. Im vorliegenden Vertragsentwurf zwischen der Stadt und der Netze BW (siehe auch GRDs 811/2022) wird jedoch eine Kaufoption zum subjektiven Ertragswert nach Ablauf einer 20-jährigen Frist eingeräumt. Danach soll eine Übernahme der Wasserversorgung durch die Stadt Stuttgart möglich sein, da der vorgesehene Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Stuttgart und der Netze BW nach 20 Jahren auslaufen würde. Ein möglicher Rückkauf in 20 Jahren ist für uns, auch aufgrund der nicht vorhersehbaren rechtlichen Rahmenbedingungen 2042, keine zielführende Option.
Es besteht das Risiko, dass sich in den nächsten 20 Jahren die Rechtslage weiter verändert und so beispielsweise eine europaweite Ausschreibung der Konzession der Stuttgarter Wasserversorgung notwendig wird. Dadurch könnte die Wasserversorgung erneut in private

Hände fallen. Darüber hinaus würde bis dahin die Netze BW auf dem Rücken der Stuttgarter*innen maximalen Profit generieren, in dem sie den Höchstpreis für das Wasser
verlangen können. Diese Situation gilt es zu vermeiden. Die Wasserversorgung ist Teil der Daseinsversorgung und gehört jetzt zurück in kommunale Hand. Deshalb brauchen wir jetzt eine rechtsverbindliche Kaufvereinbarung. Da sich die Parteien im Einigungsvorschlag bereits darauf verständigt haben, den subjektiven Ertragswert zugrunde zu legen, greifen wir diese Art der Preisfindung auf. Da im gerichtlichen Verfahren auch die Ansprüche der Netze BW auf Bezahlung von Löschwasser
für die vergangenen Jahre anhängig sind, muss auch dafür eine Lösung gefunden werden. Auch in diesem Punkt sind wir bereit, den vom Gutachter zu ermittelnden Kaufpreis zu bezahlen, um eine Einigung insgesamt zu erzielen. Dringend notwendig wäre es zudem, dass dieser Vorgang zum Anlass genommen wird, weitere Gespräche mit der EnBW zu führen. Dabei soll zum einen eine gütliche Einigung für den Rechtsstreit um das Stuttgarter Fernwärmenetz gefunden werden. Zum anderen soll die Stadt die Möglichkeit erhalten, die von der EnBW nicht mehr benötigten Flächen rund um den Gaskessel zu erwerben, um dort städtebauliche Planungen voranzutreiben.

 

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