Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht
10. Februar 2017
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Das zum 1.1.2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz III setzt ganz eindeutig auf die Stärkung der Pflege im häuslichen Umfeld.
Bei Pflegebedarf im häuslichen Umfeld bleiben zu können entspricht dem Wunsch der meisten Menschen, setzt aber voraus, dass Wohnung bzw. Haus pflegegeeignet sind. Für notwendige Umbauten werden deshalb personenbezogen bis zu 4.000 Euro Zuschuss gezahlt. Für darüber hinausgehende Kosten können günstige Darlehen in Anspruch genommen werden.
Auf den individuellen Bedarf zugeschnittene Anpassungen und Umbauten in der Wohnung setzen aber sorgfältige Beratung und im Falle von Mietwohnungen auch detaillierte Absprachen mit dem Vermieter voraus. Nun haben wir in Stuttgart zwar die Musterwohnung des KVJS in deren Räumen in Zusammenarbeit mit dem DRK einmal im Monat Gruppenberatungen stattfinden. Die meisten Beratungen dürften aber einen Besuch bzw. eine Begutachtung der jeweiligen Privatwohnungen notwendig machen. Ein durchaus zeitaufwändiges Verfahren.
Wir können uns zudem nicht erinnern, wann es in den letzten Jahren einen entsprechenden Tätigkeitsbericht im zuständigen Fachausschuss gegeben hat
und beantragen deshalb: