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Anträge Februar 2017


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Allianz-Neubau in Vaihingen

17. Februar 2017

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion 

Die SPD-Gemeinderatsfraktion begrüßt sehr, dass sich die Allianz nach der Entscheidung, die bisherigen City- Standorte aufzugeben, wieder um einen Standort in Stuttgart bemüht. Für den Finanzplatz Stuttgart ist dies ein gutes Zeichen, bestätigt diese Entscheidung doch die nachhaltig gute Perspektive als interessanter Dienstleistungsstandort.

Der von der Allianz ausgewählte Standort auf dem heutigen Sportgelände in Stuttgart - Vaihingen, der Grundlage für das 2-stufige kooperative Planungsverfahren sein soll, wirft aber zahlreiche Fragestellungen auf. Die klimatologischen Auswirkungen, der Ersatz der vorhandenen Sportflächen, die Bewältigung der zusätzlichen Verkehrsmengen in Vaihingen - siehe auch Daimler und Eiermann/IBM-Campus -, der Verlust von SWSG-Wohnungen an der Liebknechtstraße, Verlust von Betriebsgelände des Tiefbauamtes u.a.m. machen die Entscheidung schwierig.

Wir verkennen nicht, dass sich die Bauherren Allianz bemüht haben, im Vorfeld der Entscheidung möglichst viel abzuklären und zu fixieren. Wir begrüßen außerordentlich

  • dass im Rahmen der Round-table-Gespräche mit den Nachbarvereinen eine zukunftsträchtige Lösung gefunden wurde, die den überwiegenden Teil des Sportbetriebes des SV Georgii Allianz sichert,
  • dass sich der Allianz-Vorstand schriftlich zum langfristigen Standort Stuttgart bekannt und zugesichert hat, einen langfristigen Mietvertrag  (20 Jahre plus Verlängerungsoption) abzuschließen.
  • dass sich der Allianz-Vorstand auch zum Wertausgleich des bisher alsSportfläche definierten Baugrundstückes bekannt hat.

 

Wir beantragen aber:

  • Vor einem Bebauungsplanbeschluss muss einvernehmliche Klarheit über die Ausgleichsmaßnahmen und den Wertausgleich bestehen.
  • Mindestens für den Anteil der städtischen Grundstücksfläche soll ein städtisches Vorkaufsrecht eingetragen werden. Für die entfallenden SWSG-Wohnungen sind rechtzeitig gleichwertige Ersatzwohnungen anzubieten.
  • Dasselbe gilt für die Ersatzflächen des Tiefbauamtes.
  • Der neue Kunstrasenplatz muss vor Baubeginn fertiggestellt und nutzbar sein.
  • Im Gesamt-Verkehrskonzept müssen auch Maßnahmen enthalten sein, die den Schleichverkehr in die umgebenden Wohngebiete verhindern.
  • Die Eiche an der Heßbrühlstraße muss erhalten bleiben.
  • Der freizuhaltende Grünstreifen am Schwarzbach muss mindestens 50 m betragen, denn die stadtklimatische Beurteilung definiert die Fläche als nächtliches Frisch- bzw. Kaltluftproduktionsgebiet für die bebaute Vaihinger Ortslage selbst aber auch als Bindeglied für das Kaltlufteinzugsgebiet Körschtal.
 

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