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Anträge Februar 2019


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Die Zukunft des Kulturquartiers im Herzen unserer Stadt gestalten und gemeinsam mit dem Land Entscheidungen treffen!

18. Februar 2019

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, FDP, Die STAdTISTEN

Derzeit werden die Kosten für einen großen Umbau des Littmann-Baus, für die Erweiterung der Nutzflächen der Staatstheater am bestehenden Standort sowie für die interimsweise Unterbringung von Oper und Ballett bei den Wagenhallen ermittelt. Diese Planungen haben ihre Vor- und ihre Nachteile, so wie es auch bei anderen Planungsvarianten der Fall sein wird. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten der aktuellen Planung deutlich über dem Niveau liegen werden, die zu Beginn auf der Basis des sog. Kunkel-Gutachtens mit rd. 340 Mio. Euro beziffert wurden. Der Oberbürgermeister hat angekündigt, dass die Kostenermittlung im Herbst 2019 abgeschlossen sein soll.

Aus unserer Sicht ist es aufgrund der zu erwartenden hohen Mehrkosten, aber auch aufgrund ganz grundsätzlicher Erwägungen nicht klug, bei einem solch bedeutenden Bauvorhaben mitten im Herzen unserer Stadt dem Gemeinderat bei den anstehenden Entscheidungen nur eine Variante zur Entscheidung vorzulegen. Im Übrigen ist bei den anstehenden Entscheidungen auch eine Abstimmung mit dem Land herbeizuführen, das für die Baumaßnahmen zuständig ist und das gemeinsam mit der Stadt Trägerin der Württembergischen Staatstheater ist.

Parallel zu den Planungen des Opernumbaus soll ein städtebaulicher Ideenwettbewerb zur Zukunft der sog. Kulturmeile stattfinden. Die meisten Grundstücke in diesem Bereich befinden sich im Eigentum des Landes. Aus unserer Sicht ist es daher sinnvoll, dass der Wettbewerb von Stadt und Land gemeinsam ausgeschrieben wird.

Schließlich beabsichtigt ein Tochterunternehmen der LBBW, die im Eigentum von Stadt, Land und Sparkassen ist, das in seinem Eigentum befindliche Grundstück der Königstraße 1-3 neu zu entwickeln. Geplant ist derzeit, bereits ab dem Sommer 2019 einen Architektenwettbewerb zu diesem Areal durchzuführen. Der Baubürgermeister der Landeshauptstadt hat für die Stadtverwaltung den Wunsch geäußert, dass in den neuen Gebäuden Handelsflächen, Gastronomieflächen, Büroflächen, Wohnflächen und öffentliche Nutzungen vorzusehen ist. Vorstellbar sei auch, so der Baubürgermeister in der Sitzung des UTA am 12. Februar 2019, eine kulturelle Nutzung, zum Beispiel an der Schillerstraße.

Auch hier sind wir der Auffassung, dass Stadt und Land vor einem Wettbewerb klären sollten, welche öffentliche bzw. kulturelle Nutzung dort sinnvollerweise geplant werden soll.

Vor diesem Hintergrund beantragen wir, dass die Stadtverwaltung bis Ende März 2019 einen Verfahrensvorschlag macht, wie Stadt und Land für den genannten zentralen Bereich der Landeshauptstadt zwischen Urban-, Konrad-Adenauer- und Königstraße zu gemeinsamen Grundsatzentscheidungen in diesem Jahr kommen kann.

Aus unserer Sicht sollte der Verfahrensvorschlag die folgenden Punkte beinhalten:

  1. Grundsätzlich sollen Stadt und Land gemeinsame Vorstellungen von der Zukunft des Kulturquartiers entwickeln und diese im Laufe des Jahres auch zur Entscheidung bringen.
  2. Ein externes Büro soll die vom Oberbürgermeister in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 29. Januar 2019 zugesagte Überprüfung der Alternative einer bestandserhaltenden Sanierung des großen Hauses, bei Verzicht auf Interimsbauten an den Wagenhallen und bei Neubau einer Oper im Kulturquartier zwischen Charlotten- und Gebhard-Müller-Platz sowie dem Bereich der Königstraße 1-3 auf ihre Machbarkeit hin prüfen, mit dem Ziel, den Gemeinderat und das Land über die Ergebnisse der Prüfung bis zum Herbst 2019 zu informieren.
  3. Der geplante städtebauliche Wettbewerb für die die Zukunft der sog. Kulturmeile wird ein gemeinsamer Wettbewerb von Stadt und Land.
  4. Bevor der von der LBBW Immobilien GmbH geplante Architektenwettbewerb für die Königstraße 1-3 stattfindet, sollen Stadt und Land klären, welche bedeutende öffentliche bzw. kulturelle Nutzung an dieser Stelle von Seiten des Landes bzw. von Seiten der Stadt gewünscht ist.

Wir beantragen darüber hinaus, dass dieser Antrag in der Sitzung des UTA am 26.2.2019 auf die Tagesordnung kommt und zur Abstimmung gestellt wird. 

 

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