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22. Februar 2019
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Im Gegensatz zum aktuell vorliegenden Entwurf eines Bebauungsplans für das Areal Zollamt (Erlaubter Stellplatzschlüssel bei 0,75) wurde in der Ausschreibung der Baufelder Q5 West bzw. Q5 Ost ein Stellplatzschlüssel von 1,0 pro Wohnung vorgegeben. Gleichzeitig wurden 104 Wohnungen für die beiden Baufelder zusammen als zu errichtende Zahl neuer Wohnungen angegeben. Jetzt zeigt sich, dass es auf den Baufeldern nicht möglich ist, 104 (Tiefgaragen-)Stellplätze zu bauen. Eine Ablösung der Stellplatzverpflichtung über Stellplätze in der Quartiersgarage würde allerdings die Baukosten um rd. eine Mio. Euro erhöhen. Dadurch würden sich die Mieten drastisch erhöhen, was nicht gewünscht sein kann.
Da 78 Stellplätze, die auf dem Baufeld Q5 selbst errichtet werden, aus unserer Sicht für die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner ausreichen, und da für das Wohngebiet am Zollamt bereits ein Stellplatzschlüssel von 0,75 möglich ist, beantragen wir, dass die Vorgaben in GRDrs 1210/2017 korrigiert werden und für das Areal Q5 ein Stellplatzschlüssel von 0,75 zur Anwendung kommt. Wir beantragen darüber hinaus, dass dieser Antrag gemeinsam mit dem Antrag der Freien Wähler (Antrag Nr. 44/2019) in der UTA-Sitzung am 26. Februar 2019 auf die Tagesordnung kommt und zur Abstimmung gestellt wird.