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Anträge Februar 2020


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Stadt am Fluss und ein neuer Betriebsstandort für unsere Stadtwerke – beides ist wichtig.

17. Februar 2020

Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion, PULS-Fraktionsgemeinschaft

Seit einem Jahr ist eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Stadtentwicklung am Neckar im Bereich der B10 / Stuttgart-Ost öffentlich. Diese Studie zeigt gewaltige Möglichkeiten für eine künftige „Stadt am Fluss“ auf, unter mittel- und langfristiger Einbeziehung von bisherigen EnBW-Versorgungsflächen sowie einer möglichen Verlegung und Überdeckelung der Bundesstraße. Damit könnte die Vision vieler Stuttgarterinnen und Stuttgarter von deutlich mehr erlebbarem Neckar wirklich Realität werden. Wir sind uns bewusst, dass eine solche Entwicklung einen langen Atem benötigt, große bauliche und finanzielle Herausforderungen mit sich bringt, und nur im guten Miteinander aller Beteiligten (allen voran mit der EnBW als Grundstückseigentümer) erfolgreich sein kann. Und trotzdem wollen wir diese große Vision für unsere Stadt, mit neuen Flächen für Wohnen, Arbeiten, Sport, Kultur und vieles mehr gemeinsam angehen.

Bereits vor der Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie waren Planungen für einen neuen Betriebsstandort unserer Stadtwerke und der Stuttgart Netze auf Teilen des ehemaligen Wasserwerks an der B10 in Stuttgart-Ost fortgeschritten. Die Stuttgart Netze sind bisher am Stöckach auf einem Areal der EnBW zur Miete untergebracht. Dort müssen sie aber Ende 2020 räumen, damit auf dem Areal ein neues, in der Stadt dringend benötigtes, Wohnquartier durch die EnBW entstehen kann.

Für unsere Unternehmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine verlässliche Perspektive auf einen attraktiven neuen Standort elementar wichtig. Gerade für junge Unternehmen ist ein solch gemeinsamer Arbeitsplatz als identitätsstiftendes Element von zentraler Bedeutung. Es handelt sich bei dem angedachten neuen Betriebsstandort am Neckar um eine Möglichkeit, die alle Bedürfnisse der Unternehmen erfüllen kann, gerade auch was die zentrale Lage für technische Notfalleinsätze im Stadtgebiet angeht. Alternative Möglichkeiten für den Betriebsstandort der Unternehmen konnten bisher leider nicht dargestellt werden. Wir verstehen daher die Verärgerung der Mitarbeiterschaft, dass hier noch nicht wirklich tragfähige Lösungen gefunden wurden.

Im Gemeinderat gibt es aber die berechtigte Frage, ob und wenn ja inwiefern ein technischer Betriebsstandort mit Bauhof in der benötigten Größe zu der Entwicklung der „Stadt am Fluss“ an diesem Standort am Neckar passt oder ob sich die beiden Projekte nicht gegenseitig städtebaulich stören. Wir möchten diese Fragen daher in einem Architektenwettbewerb bzw. einem ähnlichen Verfahren intensiv prüfen lassen.

Unabhängig davon ergibt sich zwischenzeitlich die Situation, dass die Stuttgart Netze auf jeden Fall erstmal eine Interimslösung als Unterbringung benötigen, bevor ein finaler neuer Standort erstellt werden kann. Hierfür ist aktuell eine Fläche auf dem Gaswerk der EnBW in der Diskussion.

Wir möchten mit diesem Antrag nochmals versuchen alle wichtigen Handlungsstränge dieser Projekte zu beschleunigen bzw. voranzubringen.

Daher fordern wir die Verwaltung auf:

  1. Die Stadtverwaltung setzt diesen Antrag auf die Tagesordnung des Stadtentwicklungs- und Technikausschusses am 24.März 2020 und berichtet zu den Themenkomplexen.
  2. Die Verwaltung berichtet in dieser Sitzung zu den Fragen unseres Antrags Nr. 227/2019.
  3. Die Stadtverwaltung unterstützt intensiv die Stuttgart Netze bei der Planung und Realisierung des Interimsstandortes am Gaswerk. Wir wollen hier eine Interimslösung erstellen, die möglichst wenig Beeinträchtigungen der Mitarbeiterschaft auslöst und einen rechtzeitigen Umzug aus dem Stöckach-Areal ermöglicht.
  4. Die Stadtverwaltung bittet die EnBW, falls noch nicht geschehen, möglichst zeitnah um eine Darstellung, wann welche Flächen ihrer Liegenschaften und Flächen entlang der B10 grundsätzlich für eine Stadtentwicklung angedacht werden können.
  5. Für die Flächen, die von der EnBW kurz-, mittel- und langfristig nicht mehr als betriebsnotwendig eingestuft werden, führen Stadt und EnBW als Grundstückseigentümerin noch 2020 einen Architekten- bzw. städtebaulichen Wettbewerb für das Areal vom Leuze bis zur Gaisburger Brücke links und rechts der B10 durch. Dabei soll auch die Option einer Verlegung und Überdeckelung der B10 beinhaltet sein. Teil der Aufgabenstellung soll auch sein, ob, wenn ja wie und wo, ein Betriebsstandort für unsere Stadtwerke und Stuttgart Netze in eine solche Stadtentwicklung sinnvoll eingepasst werden kann.
  6. Unabhängig davon wird die Stadtverwaltung beauftragt, alle Flächen in diesem Bereich, welche die EnBW zum Kauf anbietet, für die künftige Stadtentwicklung zu erwerben.
 

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