Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Facebook Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Instagram Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rathaus bei Youtube

Anträge Januar 2018


Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht


Familienfreundliche Ergänzung ist wünschenswert

22. Januar 2018 

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, CDU-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, FDP

Änderung der Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamtes für Flüchtlinge (GRDrs 1/2018)

Mit der GRDrs 1/2018 wird von der Verwaltung eine Änderung der "Satzung über die Benutzung von Unterkünften des Sozialamts für Flüchtlinge" vom 13. Juli 2017 vorgeschlagen. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Die gesellschaftliche Integration von Geflüchteten in unserer Stadt steht nun stärker im Fokus. Besonders erfreulich ist, dass die in der Umsetzung der Satzung kritischen und vielfach kritisierten Punkte (z.B. die Definition der Selbstzahler) nun korrigiert werden.
Bei den vorgeschlagenen Änderungen, die wir für befinden, sehen wir noch einen geringfügigen Verbesserungsbedarf: Die Gebühren für Kinder und Jugendliche sind auch in der Neuregelung genauso hoch angesetzt wie für Erwachsene. Bei sonstigen städtischen Angeboten wie Museumseintritten oder Fahrpreisen für den ÖPNV werden für diese Altersgruppe zu Recht ermäßigte Gebühren erhoben. Dies sollte auch bei den Unterbringungsgebühren bedacht werden.

Wir beantragen deshalb für die Erstellung der neuen Satzung:

  1. Um eine Verhältnismäßigkeit bei der Gebührenhöhe für Kinder und Jugendliche herzustellen, wird bei den Selbstzahlern der Betrag für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr auf 80 EUR bei 4,5 qm und 100 EUR bei 7 qm festgesetzt.
  2. Die Höchstbeträge für die selbstzahlenden Familien ändern sich damit entsprechend. Für Paare mit zwei oder mehr dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kindern bis zum vollendeten 25. Lebensjahr liegt der Höchstbetrag bei 480 EUR bei 4,5 qm Sollplatzfläche und bei 700 EUR bei 7 qm Sollplatzfläche. Auch der Höchstbeitrag für Alleinerziehende wird angepasst auf 320 EUR für 4,5 qm sowie auf 450 EUR für 7 qm.
 

Wir bei Facebook

Wir bei Instagram

Wir und die SPD