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11. Januar 2019
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Die Mietkosten in Stuttgart steigen deutlich. Mit dem Beschluss im Wirtschaftsausschuss am 14. Dezember 2018 wurde der Mietspiegel 2019/2020 für Stuttgart beschlossen. Um durchschnittlich 7,2% steigen die Mietkosten pro Quadratmeter.
Eine Fortschreibung der Mietobergrenzen als Richtgröße für die Übernahme der Wohnkosten (z.B. im Rahmen des SGB II) ist kurzfristig notwendig. Den großen Erhöhungen der Mieten – gerade auch in den der Mietobergrenzen zugrunde gelegten Wohnungsgrößen – muss Rechnung getragen werden. Oft ist es ein Problem, bei Arbeitslosigkeit in der Wohnung bleiben zu können. Noch schwieriger – ja fast unmöglich – ist es, aus der Wohnungslosigkeit wieder in eine Wohnung zu kommen, da die Neuvermietungsmieten deutlich über den Mietobergrenzen liegen.
Wir beantragen daher: