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Anträge Januar 2023


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Stuttgarter Solarinitiative weiterentwickeln - Balkonsolaranlagen stärker fördern Der

12. Januar 2023

Antrag der SPD-Gemdeinderatsfraktion

Der notwendigere Ausbau der regenerativer Energieerzeugung im Stuttgarter Stadtgebiet istenorm. Das Potential für den Solar PV-Ausbau im Stadtgebiet liegt gemäß dem Amt für Umweltschutz bei etwa 1.800 GWh, jedoch wurde bis 2020 gerade mal ein Prozent des Potentials ausgeschöpft. Neben den Aktivitäten auf den Dächern und Freiflächen unserer Stadt kommt den Balkonsolaranlagen (-kraftwerken) in den nächsten Jahre eine besondere Bedeutung zu. Sie ermöglichen auch Mieterinnen und Mietern die direkte Mitwirkung bei der Umsetzung der Energiewende. Die Solarbalkonanlagen lassen sich ohne Fachbetriebinstallieren und können damit zeitnah einen Beitrag zur dezentralen Energieerzeugung imStadtgebiet leisten. Das derzeit größte Hemmnis für Mieter und Mieterinnen sind jedoch die Einmalaufwendungen für Kauf und Installation. Bereits heute gewährt die Stadt Stuttgart einen pauschalen Zuschuss zu den Anschlusskosten von steckerfertigen PV-Anlagen in Höhe von 100 Euro für Mieterinnen und Mieter. Gemäß vorliegender Zahlen aus dem AfU-Bericht vom 8.7.2022 für das Jahr 2020 entwickelt das Förderprogramm kaum Wirkung. Betrachtet man jedoch die Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit einer Förderung von bis zu 500 Euro für Kauf und  Installation, dann erscheint die bestehende Förderung der Stadt Stuttgart als zu gering, da noch immer sehr hohe Eigeninvestitionen von etwa 900 Euro von den Mieterinnen und Mietern zu erbringen sind. Durch die hohe Förderung in Mecklenburg-Vorpommern werden in grob fünf Jahren die mieterseitigen Anschaffungskosten re-finanziert sein und danach etwa 10% Stromkosten pro Mietwohnung jährlich eingespart. Bei 5000 Balkonsolaranlagen in unserer Stadt lässt sich bereits eine Einsparung von etwa 1GWh im Jahr erreichen. Eine attraktive Förderung von Balkonsolaranlagen ist daher auch ein wichtiger Beitrag für die Stromerzeugung im Stadtgebiet.

Wir beantragen:
1. Die Stadtverwaltung berichtet zeitnah im Ausschuss für Klima und Umwelt über die bisherigen Erfahrungen im Bereich der Förderung von Balkonkraftwerken in Stuttgart
(Fokus 2021/2022). Wie viele Anträge für welche Leistungsklassen wurden gestellt und wie viele Anträge wurden bewilligt? Welchen Kosten müssen die Antragsteller im Schnitt selbst tragen? Welche Einsparungen sind bei den bewilligten Anlagen jährlich zu erwarten?
2. Die Stadtverwaltung prüft die Übernahme des Mecklenburger Modells und erarbeitet einvergleichbares und auf das Stuttgarter Stadtgebiet zugeschnittenes Fördermodell. Welchezusätzlichen Potentiale lassen sich damit aus Sicht der Stadtverwaltung im Stadtgebieterschließen?

 

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