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Anträge Januar 2023


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Benutzungspflicht für den Radweg Holzstraße aufheben

Antrag der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, PULS-Fraktionsgemeinschaft

27.1.2023

Der straßenbegleitende Radweg auf der Holzstraße ist für alle unverzichtbar, die aus der Fahrradstraße Eberhardt/Marktstraße Richtung Charlottenplatz radeln wollen. In Gegenrichtung - vom Charlottenplatz zur Marktstraße aber ist er es nicht, hier radeln manche lieber auf der Fahrbahn. Denn der Radweg wird an der Dorotheenstraße, der Ein- Und Ausfahrt des Dorotheenparkhauses, der Einmündung Rosenstraße und an der Zuliefergarage von Breuninger regelmäßig von Autos überquert, deren Fahrer*innen nicht immer auf den Radverkehr achten. Hier sind Konflikte und Bremsmanöver der Radfahrenden häufig, und es bereits zu einigen Unfällen zum Nachteil der Radfahrenden gekommen, was dann meist schmerzhafte Verletzungen für sie bedeutet.  

Das Unfallrisiko ist für Radfahrende grundsätzlich dort höher, wo der Autoverkehr ihren Weg kreuzt, als dort, wo sie sich im Längsverkehr mit dem Autoverkehr bewegen. Auf der Fahrbahn der Holzstraße sind Radfahrende sicherer unterwegs als auf dem Radweg, auch weil sie an den Einmündungen dort radeln, wo die Einbiegenden hinschauen, weil dort die Autos fahren. Sie werden besser gesehen.

Da der Radweg aber mit dem Schild 237 (Radweg) ausgeschildert ist, müssen Radfahrende ihn nehmen, sie dürfen nicht auf der Fahrbahn radeln.

2010 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt: "Eine Radwegbenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO)." Das bedeutet auch, dass es für Radfahrende auf einem verpflichtenden Radweg nicht gefährlicher sein darf als auf der begleitenden Fahrbahn. In der Holzstraße ist aber genau das der Fall.


Deshalb beantragen wir:

1.    Die Radwegbenutzungspflicht auf der Holzstraße wird Richtung Marktstraße aufgehoben und das Verkehrszeichen 237 entfernt.
2.    Es wird außerdem geprüft, ob die Überfahrten über den Radweg reduziert werden können, z.B. durch eine Sperrung der Dorotheenstraße für den Autoverkehr und durch eine Einbahnstraßenregelung für die Eberhard- und Marktstraße Richtung Holzstraße.

 

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