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Anträge Juli 2016


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Auswirkungen des Kulturgutschutzgesetzes auf Stuttgart

8. Juli 2016

Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2016 das Gesetz zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts beschlossen, der Bundesrat wird dem Votum voraussichtlich am 8. Juli folgen. Das Gesetz hat in der Kulturszene und den Feuilletons zu kontroversen, teils hitzigen Diskussionen geführt. Gelegentlich wurde die massenhafte Verbringung von Kulturgütern ins Ausland prophezeit oder das Zurückziehen von Dauerleihgaben aus öffentlich-rechtlichen Kultureinrichtungen befürchtet. Auch wenn man nicht das schwarzmalerische Bild zeichnen möchte, dürfte unstrittig sein, dass das Gesetz Auswirkungen auf die Kultureinrichtungen auch in Stuttgart haben wird.

Daher bitten wir die Kulturverwaltung um Beantwortung folgender Fragen:

  • Wurden geliehene Kulturgüter auf Grund der Diskussion um das Kulturgutschutzgesetz von den Verleihenden zurückgefordert oder ist solch eine Rückforderung in Aussicht gestellt worden?
  • Gibt es Kulturgüter, für die ein Eintragungsverfahren nach § 14 geplant ist? Falls ja, wie viele und welche sind das?
  • Wird jede Kulturgut bewahrende Einrichtung eigenständig über die Eintragung entscheiden oder sind Sachverständigenausschüsse analog zu den Landes-Sachverständigenausschüssen geplant? Wie ist ggf. deren Besetzung vorgesehen?
  • Wie wird beabsichtigt, die Mitwirkungsmöglichkeit der Stadt Stuttgart zu sichern bei Einrichtungen, die auch vom Land finanziert werden oder bei Kulturgütern, an denen die Stadt nicht das alleinige Eigentumsrecht hat?
  • Ist geplant, die nach § 15 notwendigen Abbildungen zur Nutzung für das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes auch in Stuttgarter digitalen Katalogen/Verzeichnissen zur Verfügung zu stellen?
  • Werden in den Ausfuhrrestriktionen Nachteile für den Kulturgüteraustausch gesehen? Falls ja, in welcher Hinsicht?
  • Ist zu erwarten, dass auf Grund des Gesetzes für in Stuttgart ansässige Einrichtungen ein eigenständiger Rückgabeanspruch begründet wird, der zur Rückführung von Kulturgütern führen könnte?
  • Ist damit zu rechnen, dass in Stuttgart verwahrte Kulturgüter auf Grund des Gesetzes zurückzugeben sind?
  • Teilt die Kulturverwaltung das in der Diskussion zuweilen vorgebrachte Gegenargument eines höheren Verwaltungsaufwandes? Falls ja, ist dieser quantifizierbar?
 

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