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Anträge Juli 2019


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Eine gute Chance für die Finanzierung städtischer Kernaufgaben und für einen effektiven und sozial ausgerichteten Klimaschutz!

22. Juli 2019

Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion

Einmal mehr liegt der Jahresabschluss deutlich über den Erwartungen. Einen Jahresüberschuss von über einer halben Mrd. Euro hat es unseres Wissens in der Geschichte der Landeshauptstadt noch nie gegeben. Der Zahlungsmittelüberschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit lag sogar bei über 600 Mio. Euro. Zum 31.12.2018 verfügte die Landeshauptstadt über eine Liquidität von rd. 2,6 Mrd. Euro. Zusammen mit den von der SVV angelegten Wertpapieren verfügt die Stadt über liquide Mittel von über drei Mrd. Euro.

Natürlich fällt der Jahresüberschuss auch deshalb so hoch aus, weil das Garantieüberschusskonto bei der GPBW (LBBW) in Höhe von rd. 170 Mio. Euro in 2018 zur Auszahlung kam. Bedenklich ist, dass ein Teil des hohen Jahresüberschusses auf deutlich unterplanmäßige Ausgaben vor allem im investiven Bereich zurückzuführen ist. Die Investitionen der Stadt lagen in 2018 mit rd. 250 Mio. Euro auf dem niedrigsten Niveau seit 2012. Die übertragenen Ausgabeermächtigungen binden mittlerweile fast achthundert Mio. Euro der Liquidität, der hohe Betrag zum 31.12.2017 ist in 2018 nochmals um 162 Mio. Euro angestiegen.

Die hohen Überschüsse und die damit einhergehende hohe Liquidität bieten die Chance, die Finanzierung vernachlässigter städtischer Kernaufgaben für die kommenden Jahre abzusichern. Mit dem Vorschlag, einen Klimaschutzfonds mit zweihundert Mio. Euro zu "dotieren", hat der Oberbürgermeister einen Vorschlag für die Finanzierung einer Reihe von Maßnahmen gemacht, die die ökologische Nachhaltigkeit der Stadt stärken sollen. Allerdings bleibt offen, für welche der vielen Maßnahmen des Aktionsplans Klimaschutz welche Summe zur Verfügung gestellt werden soll. Aus unserer Sicht sollten die Maßnahmen von dem neuen Fonds "profitieren", die für den Klimaschutz und für die soziale Nachhaltigkeit der Stadt besonders wichtig sind und die bislang eben nicht finanziert sind .

  • Deshalb beantragen wir, dass von der Davon-Rücklage für den Klimaschutzfonds einhundert Mio. Euro für eine mieter- und vermieterfreundliche Neuausrichtung (konstante Warmmiete) und deutliche Aufstockung des kommunalen Energiesparprogramms vorgesehen werden.

Unabhängig vom Jahresüberschuss 2018 sind wir der Auffassung, dass der entscheidende Beitrag für den Klimaschutz durch Investitionen der Stadtwerke in eine nachhaltige Wärme- und Stromerzeugung erfolgen muss, finanziert aus dem Vermögen der SVV, das auf diese Weise in Stuttgart und nicht auf den Kapitalmärkten sowie nachhaltig Ertrag bringend investiert werden kann. Das SVV-Vermögen sollte deshalb auch zur Finanzierung des Wassernetzrückkaufs verwendet werden. Mit den Erträgen aus diesen Investitionen kann im steuerlichen Querverbund der SVV die nachhaltige Finanzierung des laufenden Betriebs der SSB gewährleistet werden, wenn die SSB für ihre Investitionen in den Bestand und in den Ausbau ihres Angebots aus dem Bundeshaushalt, aus dem Landeshaushalt und aus dem städtischen Haushalt Zuschüsse erhält. Die Davon-Rücklage für den Rückkauf der Wasserversorgung hat im städtischen Haushalt aus unserer Sicht nichts verloren.

  • Deshalb beantragen wir, dass der Rückkauf der Wasserversorgung nicht aus dem städtischen Haushalt, sondern über die SVV erfolgt. Die entsprechende Davon-Rücklage "Erwerb der Wasserversorgung" in Höhe von 110 Mio. Euro wird demzufolge für einen anderen und neuen Zweck vorgesehen, nämlich als Zuschuss für die SSB zur Grunderneuerung ihrer Infrastruktur.
  • Schließlich beantragen wir, die Davon-Rücklagen für das Klinikum Stuttgart (200 Mio. Euro) sowie für die Kulturelle Infrastruktur (196,5 Mio. Euro) zusammenzufassen und um 83,5 Mio. Euro aufzustocken. Die neue zusammengefasste Rücklage in Höhe von 480 Mio. Euro soll für den Zweck "Liegenschaften in Stuttgart im Bereich städtischer Kernaufgaben (Klinikum, Opernsanierung, Bäder, Feuerwachen und Pflegeheime) vorgesehen werden und entsprechend der jeweiligen Planungs- bzw. Umsetzungsständen zur Auszahlung kommen. Die Deckung des Aufstockungsbetrags erfolgt durch eine Reduktion der Liquiditätsreserve zur Sicherstellung der laufenden Auszahlungen um 53,5 Mio. Euro auf dann immer noch völlig ausreichende 66,5 Mio. Euro sowie durch den Verzicht auf die aus unserer Sicht ungerechte und unökologische einmalige Senkung der Grundsteuer (30 Mio. Euro).
 

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