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Anträge Juli 2020


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Verkehrsberuhigung im inneren Bad Cannstatt nach Eröffnung des Rosensteintunnels

3. Juli 2020

Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft Die FrAktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, PULS Fraktionsgemeinschaft

Die Eröffnung des Rosensteintunnels ist für den Sommer 2021 geplant. Mit der großräumigen Verlagerung des Kfz-Verkehrs auf die B10 kann das innere Bad Cannstatt wirkungsvoll vom Kfz-Verkehr entlastet werden. Damit die Bewohner der Neckarvorstadt, des Seilerviertels und der Altstadt unverzüglich die versprochene Verkehrsreduktion auch erleben können, wollen wir am Tag der Inbetriebnahme des Rosensteintunnels auch die Umsetzung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen.

Die Sperrung der Wilhelmsbrücke für den Kfz-Verkehr und die künftige Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer ist einer der zentralen Bausteine der Verkehrsberuhigung des inneren Bad Cannstatts. Im Kreuzungsbereich Brücken-/Neckartalstraße wird die freiwerdende Fläche durch die wegfallende Geradeausspur als Busspur genutzt.

Gemäß dem gültigen Verkehrsstrukturplan wird die Überkinger Straße aus dem Vorbehaltsstraßennetz herausgenommen. Sie erhält Zebrastreifen am Thaddäus-Troll-Platz und auf Höhe Pfleghof. Die Fußgängerampel wird abgebaut. Damit kann diese Straße künftig das Bindeglied zwischen Altstadt und Neckarpromenade werden. Vor den Zebrastreifen sind Radstreifen vorzusehen, damit die Radfahrer an den wartenden Autos vorbeifahren können. Sämtliche weitere Fahrbahnmarkierungen zwischen Brählesgasse und Brunnenstraße können entfallen. Die Straße wird durch Blumenkübel und mobile Bäume auch optisch attraktiver ge- staltet und entlastet.

Die Schönestraße erhält auf der Seite des Seilerwasens einen Radstreifen, der an den Interimsradweg in der Mercedesstraße anschließt. Einer der beiden Linksabbieger von der Schönestraße auf die Rosensteinbrücke soll zugunsten von Radstreifen in Richtung Überkinger Straße und Rosensteinbrücke aufgegeben werden.

Wir beantragen daher:

  1. Mit dem Tag der Inbetriebnahme des Rosensteintunnels werden die in den Punkten 2 - 4 aufgeführten Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Betrieb genommen.

  2. Zusätzlich zur beschlossenen Sperrung der Wilhelmsbrücke für den Kfz-Verkehr wird im Kreuzungsbereich in der Brückenstraße zusätzlich eine Busspur eingerichtet.

  3. Die Überkinger Straße wird aus dem Vorbehaltsstraßennetz genommen und fußgänger- und radfahrerfreundlich umgestaltet. Hierzu gehören Zebrastreifen am Thaddäus-Troll- Platz und am Pfleghof, Radstreifen und eine provisorische, aber ansprechende Gestaltung mit mobiler Begrünung. Die Verwaltung nimmt, ausgehend vom Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs Neckarknie, die Überkinger Straße bis zum Mühlsteg in die Liste künttiger Fahrradstraßen auf und initiiert die hierfür notwendigen Planungen.

  4. In der Schönestraße wird eine Fahrspur Richtung Hochbunker und eine Linksabbiegespur zur Rosensteinbrücke zu Gunsten des Radverkehrs aufgegeben. Es ist ein Radstreifen in der Schönestraße einzurichten, der in den Radstreifen in der Mercedesstraße mündet

  5. Die Verwaltung wird gebeten, im Oktober 2020 die Planungen den Gremien vorzustellen.

 

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