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Anträge Juli 2020


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Lebenswerte Neckarvorstadt – Umgestaltung und Verkehrsberuhigung Brückenstraße

3. Juli 2020

Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft Die FrAktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, PULS Fraktionsgemeinschaft

Mit der Eröffnung des Rosensteintunnels sind zahlreiche Begleitmaßnahmen beschlossen worden, um die angrenzenden Stadtteile vom Verkehr zu entlasten. Zu diesen Maßnahmen gehört die Herausnahme des Durchgangsverkehrs aus der Brückenstraße. Mit einer Beschränkung auf den Anlieger- und Busverkehr kann die dringend notwendige städtebauliche Aufwertung der Brückenstraße und ihres Umfelds angegangen werden.

Die Sperrung der Brückenstraße für den Durchgangsverkehr erfordert eine Verlagerung des von Zuffenhausen kommenden Kfz-Verkehrs auf die B10 und vom Hallschlag auf die Pragstraße. Im Bereich Bad Cannstatt erfordert dies die Einrichtung einer Busspur am Wolfersberg und eine Zuflussdosierung in Richtung Hallschlag.

Zur Beschleunigung des Busverkehrs wird an der Kreuzung Am Römerkastell den Bussen absoluter Vorrang eingeräumt. An der Kreuzung Brücken-/Haldenstraße kann der Kfz-Verkehr nur noch nach rechts in die Haldenstraße abbiegen. Geradeaus dürfen nur Busse und Rad- fahrer.

Die Erschließung der Brückenstraße vom Hallschlag kommend erfolgt über die Aachener und Hallstraße. Die Brückenstraße ist aus dem Vorbehaltsstraßennetz herauszunehmen.

Die städtebauliche Umgestaltung der Brückenstraße im Abschnitt Haldenstraße bis Hallstraße umfasst die Verbreiterung der Gehwege und eine möglichst hohe Anzahl an Baumpflanzungen. Parkplätze sollen entlang der östlichen Straßenseite eingerichtet werden.

Das Zentrum der Neckarvorstadt ist der Bereich um die Martinskirche. Daher soll die Brücken- straße im Abschnitt Hallstraße bis Duisburger Straße die Straße so umgebaut werden, damit sie Platzcharakter erhält und von Fußgänger und Radfahrer leicht gequert werden kann. Diese Mischfläche soll über die Duisburger Straße hinaus in Richtung Neckartalstraße soweit reichen, bis ausreichend breite Gehwege angelegt werden können.

Wir beantragen daher:

  1. Die Stadtverwaltung erarbeitet eine Planung für die städtebauliche Umgestaltung der Brückenstraße unter der Prämisse einer Herausnahme des Durchgangsverkehrs.
  2. Die Brückenstraße wird aus dem Vorbehaltsstraßennetz herausgenommen und Tempo 30 eingeführt. Im Bereich der Martinskirche ist eine fußgänger- und radfahrerfreundliche Geschwindigkeit vorzusehen.
  3. Im Abschnitt Halden-/Hallstraße erfolgt das Parken auf der Ostseite der Straße. Die freiwerdenden Flächen sollen für eine Verbreiterung der Gehwege und Baumpflanzungen genutzt werden.

  4. Zwischen der Hallstraße und unter Einschluss der Engstelle nach der Duisburger Straße soll die Brückenstraße Platzcharakter erhalten und vergleichbar mit der Tübinger Straße eine „Begegnungszone“ werden.

  5. Der weiträumige Durchgangsverkehr soll auf die B10 und der weitgehend lokale und stark verringerte Verkehr aus dem Hallschlag über die Haldenstraße in die Pragstraße umgeleitet werden. In die Brückenstraße dürfen aus Richtung Hallschlag nur noch Busse und Radfahrer einfahren.

  6. Am Wolfersberg ist eine Zuflussdosierung Richtung die Busspur einzurichten. An der Kreuzung Am Römerkastell erhalten die Busse eine absolute Bevorrechtigung.

  7. Auf der Altenburger Steige wird analog der Steigungsstrecken in der Innenstadt sowie der Umsetzung von Tempo 40 in der gesamten Innenstadt geprüft, ob die Einführung von Tempo 40 möglich ist. Wenn hierfür eine Untersuchung durchgeführt werden muss, wird auf die Mittel für die Einführung von Tempo 40 in den Außenbezirken zurückgegriffen, die im Haushalt 2020/2021 eingestellt wurden.

 

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