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Vorschau / übersicht
27. Juli 2020
Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion
Die Videoüberwachung ist ein Instrument, das sehr großflächig wirkt sowie teuer und aufwändig installiert werden muss. Sie kommt für uns daher nicht als erste Maßnahme in Frage. Allenfalls in Kombination mit anderen Maßnahmen könnte sie ein Element in der Präventionskonzeption sein. Da die Videoüberwachung einen starken Eingriff in Grundrechte bedeutet, bedarf sie einer sorgfältigen Begründung wie auch einer fortwährenden Überprüfung.
Wir beantragen daher eine Ergänzung der GRDrs 663/2020 um einen neuen Punkt 5 mit dem Inhalt:
Der Gemeinderat beschließt halbjährlich neu, ob die Videoüberwachung in der beschriebenen Form fortgeführt oder beendet wird.