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9. Juni 2016
Auch wenn das Grundgesetz die Gleichberechtigung der Geschlechter als Ziel definiert, gibt es immer noch ungleiche Entlohnung und unterschiedliche Karriereaussichten. Neben gesellschaftspolitischen Gründen gibt es ebenso ökonomische Argumente für die Gleichberechtigung. Studien weisen nach, dass gemischte Teams produktiver sind. Dennoch gibt es „gläserne Decken“, die ein Vorankommen für Frauen erschweren. Erfolgreiche Rollenvorbilder und Frauen in Führungspositionen helfen dabei, diese Hemmnisse abzubauen. Von privatwirtschaftlichen Unternehmen erwartet die Politik richtigerweise eine Stärkung des Frauenanteils in den Aufsichtsgremien. Umso mehr muss die öffentliche Hand da, wo sie es kann, mit gutem Beispiel vorangehen.
Seit dem 1. Januar 2016 gilt die fixe Geschlechterquote von 30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in etwa 100 großen Unternehmen. Weitere 3500 Unternehmen müssen sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils setzen. Analog gilt dies auch für den Bund und sollte für die Kommunen Vorbild sein.
Der Stuttgarter Gemeinderat weist aktuell einen Frauenanteil von 38,3% auf. Die Stadträtinnen in den Aufsichtsräten von Unternehmen mit städtischer Beteiligung machen aber nur einen Anteil von 26,5% an den stadträtlichen Vertretungen aus.
Daher beantragen wir,