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Anträge Juni 2017


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Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten

6. Juni 2017

Antrag der  SPD-Gemeinderatsfraktion 

Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten 
a) Sachstandsbericht zur stadtweiten Umsetzung seit der StVO-Neuregelung                                                        b) Tempo 30 in der Brückenstraße Bad Cannstatt  
 

Bereits vor einer Neuregelung in der StVO Ende vergangenen Jahres, durch die die Ausweisung von Tempo 30 Zonen auch an Hauptverkehrsstraßen erleichtert wurde war "Tempo 30 vor Schulen und Kindertageseinrichtungen bereits Thema im Stuttgarter Gemeinderat. Auch in der Konzeption "Kinderfreundliches Stuttgart 2015-2020" (GRDrs 353/2015) wird dies als Sicherheitsmaßnahme benannt.

Widerstände bei der Einrichtung solcher Zonen gab es bisher für Straßenzüge mit Buslinien. Wo an Schulstandorten mit Außenstellen gearbeitet werden muss bzw. Schulen ihre Schulsporthallen oder Betreuungsräume außerhalb des eigentlichen Schulgeländes haben, ist zudem auch nicht ganz geklärt, wie entlang der zu querenden Straßen Tempo 30 ausgewiesen wird. 

Ein Beispiel hierfür ist u.a. die Altenburgschule mit ihrem Stammsitz Auf der Altenburg, aber einer Außenstelle in der Reiterkaserne und einer Mitnutzung der ebenfalls auf dem Areal der Reiterkaserne befindlichen Sporthalle.

Nun hat die Stadt Fellbach vor kurzem die Einführung von Tempo 30 für die dortige Bahnhofstraße beschlossen. Durch diese fährt u.a. die SSB-Buslinie 60. Für die wesentlich kürzere Brückenstraße an der im Gebäude Brückenstraße 45 A nicht nur eine große Kindertagesstätte sondern auch das KifU-Kinderhaus des Stuttgarter Jugendhausvereins beheimatet ist, gilt immer noch Tempo 50. Zu Recht fordern Eltern, dass hier zumindest Tempo 30 angeordnet und überwacht wird und fragen auch nach weiteren Verbesserungen für Fußgänger.

Wir beantragen:

  1. Einen aktuellen Sachstandsbericht zur Umsetzung von Tempo 30 vor Schulen und Kindertagesstätten. Wie sind die Erfahrungen bei den seither eingerichteten Zonen? Wo muss noch ausgewiesen werden?
  2. Für die gesamte Länge der Brückenstraße wird zeitnah Tempo 30 ausgewiesen. Die Verwaltung stellt zudem dar, welche baulichen Verbesserungen im Fußgängerbereich an den Gehwegen und Einmündungsbereichen schon vor Eröffnung des Rosensteintunnels und den damit verbundenen Rückbauten im heutigen Straßennetz entlang der Brückenstraße vorgenommen werden können.
 

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