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Anträge Juni 2017


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Erstellung einer Denkmaltopographie für Stuttgart

12. Juni 2017

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion 

Denkmäler prägen das Stadtbild von Stuttgart. Derzeit gibt es kontroverse Diskussionen, welche Bauwerke erhaltenswert sind und welche nicht. Nicht jedes Gebäude, das aus dem 19. Jahrhundert ist, hat den Schutzstatus, dafür gibt es aber Gebäude aus den 80er Jahren, die denkmalgeschützt sind. Um hier der breiten Öffentlichkeit, Bauherren und Investoren ein geeignetes Instrumentarium zu bieten, welche die Kulturdenkmäler einordnet und bewertet, befürworten wir die Erstellung einer Denkmaltopographie für Stuttgart, wie sie bereits für andere Stadt- und Landkreise bundesweit nach einem durch die Kultusministerkonferenz beschlossenem Konzept entwickelt wurde. In Baden-Württemberg haben seit 2002 die Städte Esslingen,
Heilbronn, Heidelberg, Pforzheim, Ludwigsburg und Staufen im Münstertal derartige Werke gemeinsam mit dem Amt für Denkmalspflege herausgegeben. In einer Denkmaltopografie werden die Denkmäler erklärt und bewertet. Die historisch-topografischen Verflechtungen der Denkmäler mit ihrem Umfeld werden analysiert. Gegenüber einer Denkmalliste wird hier die Bedeutung des
Kulturerbes auch für eine interessierte Öffentlichkeit nachvollziehbar.

Das Landesamt für Denkmalpflege hat seinen Wunsch und seine Bereitschaft bereits erklärt, zusammen mit der Landeshauptstadt Stuttgart eine Denkmaltopografie für Stuttgart herauszugeben. Die Kosten für die Herstellung belaufen sich insgesamt auf 440 000 Euro, die je zur Hälfte vom Landesamt für Denkmalpflege und von der Landeshauptstadt Stuttgart zu
tragen sind.

Die Kulturdenkmäler in Stuttgart zeugen von der facettenreichen Geschichte unserer Stadt. Sie geben Aufschluss über die Siedlungsgeschichte, Arbeits- und Wirtschaftsformen und nicht zuletzt über die Kulturhistorie. Deshalb ist ihr Erhalt von großer Bedeutung.


Wir beantragen:

  • Die Stadt Stuttgart erarbeitet gemeinsam mit dem Landesdenkmalamt eine Denkmaltopografie für Stuttgart.
  • Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt.
 

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