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Anträge Juni 2017


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Neues Wohngebiet NeckarPark: | Areal des ehemaligen Zollamts - was soll dort alles stattfinden?

30. Juni 2017

Antrag und Anfrage der SPD-Gemeinderatsfraktion  

Für das Areal des Neckarparks fanden bereits vor Jahren auch mit Einsatz von Bundesmitteln für zwei Modellprojekte sorgfältige Planungen mit Bürgerbeteiligung statt, die nicht nur dazu beitragen sollen, ein gelingendes neues Wohngebiet zu schaffen, sondern von vornherein auch die Anbindung an das bestehende Wohngebiet Veielbrunnen zu sichern. Vor allem im Bildungsbereich sollte es unter Einbeziehung des ehemaligen Zollamtes in einem Dreiklang aus Kindestagesstätte, Schule, Familienzentrum und bürgerschaftlichen Angeboten für das gesamte Wohngebiet vorbildliche Möglichkeiten geben.

Mit dem interfraktionellem Antrag 168/2017 vom 7.6.2017 haben wir bereits beantragt, über die verwaltungsinternen offenbar angedachten Abweichungen von den Planungen zu informieren.

Nun gibt es aber auch zum Areal des ehemaligen Zollamtes Informationen, die von weiteren Planungsüberlegungen sprechen:

  • in der Antwort auf den interfraktionellen Antrag 280/2017 wird von einer eventuellen ergänzenden Bebauung dieses Areals für Zwecke der VHS gesprochen.
  • in der noch zu diskutierenden GRDrs 135/2017 wird u.a. von Planungen für den dauerhaften Verbleib der Kulturinsel an diesem Standort berichtet
  • die einst geplanten Versorgungsangebote für ältere Mitbürger/-innen durch das DRK auf deren Areal sind hinfällig, weil das Gelände zwischenzeitlich verkauft wurde. Wo nun diese zweifellos notwendigen Versorgungsangebote unterkommen sollen, ist offen. In der ebenfalls noch zu diskutierenden Vorlage 406/2017 jedenfalls taucht kein Hinweis dazu auf.

Das alles löst verständlicherweise Irritationen bei der seit vielen Jahren engagierten aktiven Bestandsbevölkerung aus, die bislang auch von Stadträten/-innen nicht beantwortet werden können, weil hier ebenfalls ein Informationsmangel herrscht. Aus den leidvollen Lärmerfahrungen der Vergangenheit befassen sich sehr viele dieser Fragen vorrangig mit der künftigen Nutzung des Zollamtes. Im Zusammenhang mit diesen Zukunftsfragen mehren sich aber auch Fragen zur derzeitigen Interimsnutzung, die auch den Gemeinderat zu interessieren haben.

Wir fragen und beantragen deshalb :

  1. Wie ist eigentlich der derzeitige Genehmigungsstand für die interimsweise Nutzung des Zollamtsareals, einschließlich des Brandschutzes? Gibt es entsprechende Genehmigungen oder besteht der Zustand einer Duldung?
  2. Was ist mit dem bestehenden Bebauungsplan an dieser Stelle als künftige Nutzung überhaupt genehmigungsfähig? Welche Veränderungen im festgelegten Parkierungskonzept sind für welche Nutzung notwendig?
  3. Da der bestehende UA NeckarPark mittlerweile selten tagt - erst am 25.7. wieder zusammentritt-, beantragen wir vor Beschlussfassung der o.g. genannten Vorlagen einen zusammenhängenden "Sachstandsbericht Entwicklung Neckarpark " im UTA, mit Details zum Areal des Zollamtes.
 

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