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Anträge Juni 2021


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Masterplan SBBZ - Phase I (GRDrs. 997/2020): Qualitativ hochwertige SBBZ Lernen schaffen, Inklusion verbessern und die einzelnen Schüler*innen im Blick behalten

10. Juni 2021

Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Die FrAKTION

Nach der schulgesetzlichen Verankerung der Inklusion und dem damit einhergehenden Wegfall der Sonderschulpflicht werden mittlerweile erfreulicherweise rund die Hälfte der Schüler*innen mit einem sonderpädagogischen Bildungsanspruch im Förderschwerpunkt Lernen inklusiv beschult. Die zurückgehenden Schüler*innenzahlen an den Stammhäusern beinträchtigen jedoch zunehmend die Qualität oder sogar die Unterrichtversorgung derjenigen Schüler*innen, deren Eltern sich für eine Beschulung am SBBZ Lernen entscheiden. Zusätzlich verschärft der Mangel an Sonderpädagog*innen, den das Land Baden-Württemberg auch auf absehbare Zeit nicht beheben will, diese Entwicklung. Deshalb ist es wichtig, dass wir nun mit dem Masterplan SBBZ - Phase I zukunftsfähige Standorte schaffen, die eine qualitativ gute Arbeit leisten können. Uns ist hierbei besonders wichtig, dass stabile Schulgrößen erreicht werden und die künftigen Standorte an Campusarealen oder zumindest in der Nähe allgemeiner Schulen verortet sind, um qualitativ hochwertige Angebote machen zu können und Kooperationen zu intensivieren. Zusätzlich muss die Stadt Stuttgart so schnell wie möglich auch die SBBZs zu
Ganztagsschulen weiterentwickeln. Denn es ist nicht hinnehmbar, dass es für Schüler*innen und ihre Familien immer noch kein Ganztagsangebot gibt. Aber auch in der inklusiven Beschulung muss die Stadt dringend im Rahmen ihrer kommunalen Möglichkeiten darauf hinarbeiten, die Bedingungen zu verbessern.
Solche Zusammenlegungen sind für die Schulgemeinden und die längeren Schulwege für die Schüler*innen und ihre Eltern immer sehr herausfordernd. Daher muss im Zuge dieser Standortentscheidungen besonders umsichtig vorgegangen, eine gute Lösung für die Beförderung gefunden und es müssen ggf. Einzelfalllösungen für die betroffenen
Schüler*innen, die dann ab dem kommenden Schuljahr eine andere Schule besuchen sollen, gefunden werden.

Wir beantragen daher:

  1. Es wird eine Beförderung angeboten, die es allen betroffenen Schüler*1. innen kostenfrei ermöglicht, auch die neuen, längeren Schulwege eigenständig zurückzulegen.
  2. Mit der Entwicklung der Ganztagsschulkonzeption für SBBZ, der Entwicklung einer Ganztagsschulkonzeption für weiterführende Schulen, sowie der Umsetzung der Flexgruppen wird unverzüglich begonnen. Hierzu wird die Verwaltung ermächtigt, außerhalb des Stellenplans das hierfür notwendige Personal im Umfang von 3,0 VK Seite 2 (siehe GRDrs. 375/2021) einzustellen. Die Stellen werden entsprechend in den kommenden Stellenplänen berücksichtigt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage vorzulegen, die den Start von Pilotstandorten mit Flexgruppen, insbesondere unter Betrachtung der Standorte, an denen Angebote der SBBZ Lernen wegfallen, bereits im kommenden Schuljahr 2021/2022 vorsieht.
  4. Die Föhrich- und die Seelachschule werden am Standort der Föhrichschule zusammengelegt. Um dem Erweiterungsbedarf der Bachschule und der Entwicklung der Föhrichschule zur Ganztagsschule Rechnung zu tragen, werden zur Erweiterung die Standorte der ehemaligen Kita Forsthausstraße 15, sowie des nahe gelegenen, bald umziehenden Kinderhauses miteinbezogen.
  5. Aufgrund der besonders langen Wege wird am Standort der Steigschule eine Außenstelle der Auschule eingerichtet, die insbesondere für Schulangebote in der Grundstufe genutzt werden soll.
  6. Die Verwaltung wird beauftragt, langfristig eine Verortung der Auschule in der Nähe allgemeiner Schulen zu planen.
  7. Den Eltern wird ermöglicht, nach der getroffen Entscheidung über den Masterplan SBBZ- Phase I, zum kommenden Schuljahr ggf. noch zwischen der Beschulung ihrer Kinder im SBBZ Lernen oder in der Inklusion zu wählen.
  8. Den aktuellen Schüler*innen der SBBZ Lernen, die von einem Standortwechsel betroffen sind, (bzw. deren Eltern) wird beispielsweise durch großzügige Handhabung bei Umschulungsanträgen ermöglicht, einen andere Schule als die zugewiesene zu wählen, um z.B. weiterhin mit ihren Freund*innen die Schule besuchen zu können. Die betroffenen Eltern werden über diese Möglichkeit informiert.
  9. Die Stadtverwaltung setzt sich beim Kultusministerium des Landes dafür ein, dass sie ein Programm zur Förderung der Lehre für Sonderpädagog*innen ausbauen und attraktivieren, damit wieder mehr Lehrer*innen der Sonderpädagogik gewonnen werden können.

Der Antrag wird im Rahmen der Beratung über den Masterplan SBBZ - Phase I am 16. Juni 2021 im Verwaltungsausschuss behandelt.

 

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