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Anträge März 2016


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Generalsanierung Wagenburg-Gymnasium, GRDrs 92/2015 mit Ergänzung: Damit das Wagenburg-Gymnasium auch während der Sanierung anständig arbeiten kann: Interim neben der Schule und nicht am Stöckachplatz

2. März 2016

(Gemeinsamer Antrag von SPD, FW und FDP)

Der Schulbetrieb des Wagenburg-Gymnasiums ist mit seiner Bilingualität von deutsch und französisch ganz besonders darauf angewiesen, dass bestimmte Lehrerinnen und Lehrer in vielen verschiedenen Klassen eingesetzt werden können. Es ist daher besonders dringlich, dass diese Lehrerinnen und Lehrer ohne großen Zeitverlust Klassenräume wechseln können. In der Sanierungszeit des Wagenburg-Gymnasiums ist es daher besonders wichtig, dass die ausgelagerten Klassen in unmittelbarer Nähe des Stammgebäudes sind. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverwaltung noch vor wenigen Jahren in einer Veranstaltung vor Ort und im Bezirksbeirat ausführlich für eine Teilauslagerung auf dem benachbarten Wagenburgplatz geworben.

Die von der Verwaltung jetzt vorgeschlagene interimsweise Unterbringung in der Hauswirtschaftlichen Schule am Stöckachplatz hätte im Gegensatz dazu eine Reihe von Nachteilen: das Gebäude ist in einem schlechten Zustand und müsste zunächst mit erheblichem Aufwand wieder nutzbar gemacht werden. Ob die von der Verwaltung hierfür angesetzten 1,1 Mio. Euro ausreichend sind, ist zumindest fraglich. Vor allem aber würde die interimsweise Unterbringung von Teilen des Wagenburg-Gymnasiums den geplanten Abriss des Gebäudes sowie die geplante Neubebauung erheblich verzögern bzw. die mit einer Neugestaltung des Stöckachplatzes geplante abgestimmte städtebauliche Aufwertung verhindern.

Dem Beschlussantrag gemäß Punkt 1 der GRDrs 92/2015 vom 24.06.2015 wird daher nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass die interimsweise Auslagerung von Klassen in Systembauten auf dem benachbarten Wagenburgplatz und nicht in der Hackstraße 2 erfolgt.

 

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