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22.März 2017
Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion
Die aktuellen Fragen rund um die Mobilität und die Luftreinhaltung in unserer Stadt sind mit die größten Herausforderungen für eine anzustrebende positive Weiterentwicklung Stuttgarts. Die Fraktionen von CDU, Bündnis90/Die Grünen und SPD teilen diese gemeinsame Einschätzung. Dabei geht es eben nicht um ein Gegeneinander der einzelnen Mobilitätsarten oder Verkehrsträger, sondern um das Miteinander all dieser Möglichkeiten der Fortbewegung in Stuttgart und in der Region.
Um das Ziel einer nachhaltigen Mobilität zu erreichen, ist es uns wichtig, jede Mobilitätsart mit ihrer jeweiligen Stärke in einem integrierten Gesamtkonzept zu betrachten und deren spezielle Möglichkeiten zur Verbesserung der gesamten Mobilität auszubauen. So kann den verschiedensten Mobilitätsansprüchen der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft und auch der Besucher und Gäste der Landeshauptstadt aber eben auch den Ansprüchen im Besonderen auch an die Lebensqualität in unserer Stadt entsprochen werden.
Zur Verbesserung der Luftqualität in Stuttgart gehört auch, neben dem Verkehr die Hintergrundbelastungen und deren Emissionsquellen zu betrachten und nach Lösungsansätzen für diese Bereiche zu suchen.
Dieser Prämisse und dem daraus abgeleiteten politischen Handeln verpflichten sich die unterzeichnenden Fraktionen.
Den gemeinsamen Willen in diesem Kontext haben die Fraktionen in den letzten Wochen und Monaten bereits öffentlich zum Ausdruck gebracht. Beispielhaft sei hier die gemeinsame Forderung nach einer Neuregelung der VVS Tarifstruktur aufgeführt. Die Fraktionen setzen sich für die Umsetzung der „Ein-Zonen-Struktur“ für Stuttgart ein – und das zu einem Fahrpreis, der sich an dem bisherigen Preis einer Zone orientiert. Damit machen wir den ÖPNV in Stuttgart attraktiver, weil einfacher und vor allem günstiger. Dementsprechend sind die Fraktionen bereit, jährlich zusätzlich einen Millionenbetrag aus dem städtischen Haushalt in den ÖPNV zu investieren. Die Fraktionen richten aber auch die dringende Bitte an die anderen Partner im VVS, in deren Bereiche ebenso zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV durch entsprechende Veränderungen in der Tarifstruktur beizutragen. Hier ist z.B. der Wegfall der Sektoren im VVS Tarif zu nennen.
Auch in anderen Bereichen haben die Fraktionen ihre Bereitschaft zu einer deutlich besseren finanziellen Unterstützung der Mobilität in Stuttgart erklärt. So soll trotz zukünftig hoher Mehrkosten für die Stadt unser Fahrradverleihsystem zu unverändert günstigen Konditionen den Nutzern angeboten werden, inklusive der 30 Minuten langen kostenlosen Nutzung je Fahrt wie bisher.
Neben jährlich wiederkehrenden Kosten für eine bessere Mobilität sind aber gerade auch Investitionen in die Infrastruktur der Mobilität in Stuttgart dringend notwendig. Egal, ob es sich um Schienen- oder Businfrastruktur, um Straßen oder Radwege oder um Projekte zur Verkehrslenkung und Steuerung handelt, in nahezu allen Bereichen gibt es große Defizite.
Deshalb wollen die Fraktionen wichtige Infrastrukturinvestitionen bzw. Projekte zeitnah auf den Weg bringen und nicht erst im Verfahren der Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/19.
Der finanzielle Handlungsspielraum ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2015, der deutlich besser als erwartet ausfiel. An Stelle der ursprünglich geplanten notwendigen Kreditaufnahme in Höhe von 142,8 Millionen Euro schloss die Landeshauptstadt die Ergebnisrechnung für das Jahr 2015 nicht nur ohne Kreditaufnahmen, sondern sogar mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 245,2 Millionen Euro ab. Auch für das Jahr 2016 zeichnet sich ein deutlich positiveres Jahresergebnis ab als erwartet, wieder ohne neue Schulden. Von dem her kann die Stadt zusätzliche wichtige Investitionen tätigen, ohne die geplante Ausgangslage für die kommenden Haushaltsjahre zu verschlechtern.
Vor diesem Hintergrund beauftragen wir die Verwaltung, für folgende Projekte entsprechende Beschlussvorlagen zur Finanzierung und damit zum Start der Umsetzung zeitnah dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Verwaltung soll die jeweils geeigneten haushaltstechnischen Verfahren vorschlagen, um möglichst schnell in die Umsetzung der Projekte und Maßnahmen zu kommen.