Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Facebook Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rarhaus bei Instagram Die SPD-Fraktion im Stuttgarter Rathaus bei Youtube

Anträge März 2017


Vorherige Seite Eine Seite weiter Vorschau / übersicht


Elternschaft und Behinderung

27. März 2017

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS, FDP

Im Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 23.9.2013 fand auf Antrag der SPD Fraktion (Antrag 160/2013 "Begleitete Elternschaft - in Stuttgart (k)ein Thema") eine Diskussion zum Bedarf an begleiteter Elternschaft für Menschen mit Handicap in Stuttgart statt, bei der auch die Lebenshilfe Aalen ihr dort praktiziertes Konzept vorgestellt hat.

Als große Schwierigkeit wurde von diesem Träger geschildert, dass es in Süddeutschland keinen Leistungstyp für begleitete Elternschaft gibt und jede Aufnahme lange zeitaufwändige Einzelverhandlungen mit den Kostenträgern auslöse. Aalen selbst hatte laut Protokoll zum Berichtszeitraum ca. 40 Anfragen, konnte den Bedarf nicht mehr decken und warb darum, dass auch andere Träger sich dieser Aufgabe stellen sollten.

Für Stuttgart wurde in der damaligen Sitzung von unserer Fachverwaltung betont, dass es keinen akuten Handlungsbedarf gäbe und die Betroffenen jeweils individuell gut begleitet würden. Abgeschlossen wurde die Diskussion in dieser Sitzung mit der Zusage, über das Thema werde nochmals berichtet, was unseres Wissens bislang nicht erfolgt ist.

Nun hat sich das Zentrum selbstbestimmt Leben (ZsL) Stuttgart in seiner Veranstaltungsreihe "Buntes Menschen Leben" in einer am 15.3.2017 stattgefundenen Veranstaltung des Themas erneut angenommen. In dieser Veranstaltung, an der auch zahlreiche Mitarbeiter/innen aus Beratungsstellen und Einrichtungen teilgenommen haben, wurde deutlich, dass es auch in Stuttgart bezüglich Abläufen und Angeboten noch einiges zu klären und zu verbessern gibt.

Wir beantragen:

  1. Das Thema der begleiteten Elternschaft wird erneut auf die Tagesordnung einer SGA-Sitzung genommen und ein Vertreter des KVJS zu einem Bericht über Bedarfe und Verfahren dazu eingeladen. Da in Baden-Württemberg der Leistungstyp für begleitete Elternschaft noch nicht eingeführt ist, wäre es zudem interessant zu erfahren, welche Erfahrungen aus nördlichen Bundesländern dazu bekannt sind.
  2. Die Sozialverwaltung legt einen schriftlichen Bericht zur Stuttgarter Situation vor, aus dem entnommen werden kann, wie viele Familien betroffen sind, wie die genannten individuellen Lösungen aussehen, wie die Zusammenarbeit ämterübergreifend organisiert ist und welches Versorgungskonzept zwischenzeitlich entwickelt wurde.
  3. Eine Stellungnahme des Behindertenbeirates wird dem Bericht beigefügt.
 

Wir bei Facebook

Wir bei Instagram

Wir und die SPD