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Anträge März 2019


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Ein neues Wohnquartier am Stöckach mit für alle bezahlbare Wohnungen!

Nachdem es leider nicht gelungen ist, die EnBW von einem Verkauf ihres Grundstücks am Stöckach an die Stadt zu überzeugen, kommt es jetzt darauf an, das neu geplante Wohnquartier gut zu entwickeln, konkret: ein neuer Bebauungsplan, der der EnBW einen hohen zweistelligen Millionenbetrag als außerordentlichen Ertrag beschert, muss mit einem städtebaulichen Vertrag verbunden werden, der möglichst langfristig sicherstellt, dass sich alle Bevölkerungsgruppen das Wohnen auf dem Areal auch leisten können. Der noch zu beschließende Bebauungsplan muss darüber hinaus dem Quartier angepasste Vorgaben für die Dichte der Bebauung machen, Aussagen zu erhaltenswerten Gebäuden, zu den Gemeinbedarfsflächen, zu öffentlichen Räumen, Mobilitätskonzepten, Strom- und Wärmeversorgung und vielem mehr treffen.

Angesichts der Größe des Quartiers und angesichts der Höhe des außerordentlichen Ertrags, den die EnBW durch eine mögliche Bebauungsplanänderung erzielt, beantragen wir, dass der Gemeinderat vor der angedachten Durchführung eines Planungswettbewerbs einen Grundsatzbeschluss fasst. Die Verwaltung soll hierzu vor der Vorlage zum geplanten Wettbewerb bzw. vor der Vorlage eines Auslegungsbeschlusses für einen Bebauungsplan einen Vorschlag vorlegen, der folgende Eckpunkte enthält:

Der Gemeinderat kann sich unter bestimmten Bedingungen eine Zustimmung zu einem neuen Bebauungsplan vorstellen, mit dem der Bau neuer Wohnungen auf dem EnBW-Areal am Stöckach ermöglicht wird.

  1. Die wichtigste Bedingung für eine Zustimmung für einen neuen Bebauungsplan sind konkrete Vorgaben zu den Mieten bzw. zu den Verkaufspreisen der neu erstellten Wohnungen. Die folgenden konkreten Zielzahlen sollen die Grundlage für Verhandlungen der Stadtverwaltung mit der EnBW über einen städtebaulichen Vertrag sein:
    1. maximal 20% der Wohnungen können zu einem Verkaufspreis von 5.000 Euro pro Quadratmeter an private Haushalte verkauft werden, die die Eigentumswohnungen selber nutzen. Alternativ können diese Wohnungen auch an die SWSG oder an Stuttgarter Wohnungsbaugenossenschaften verkauft werden. Bei einem Weiterverkauf dieser Wohnungen erhält die Stadt Stuttgart ein Vorkaufsrecht;
    2. für die restlichen Wohnungen wird ein Drittel zu einem Mietzins von acht Euro, ein weiteres Drittel zu einem Mietzins von zehn Euro und das letzte Drittel zu einem Mietzins von zwölf Euro pro Quadratmeter vermietet;
    3. Im neuen Quartier muss ein Drittel der Wohnungen von Haushalten mit maximalen Einkommen gemäß Landeswohnraumförderungsprogramm bzw. von Haushalten mit Wohnberechtigungsschein bewohnt werden. Ein weiteres Drittel soll an Haushalte mit mittleren Einkommen gemäß der Einkommensgrenzen im Förderprogramm der Stadt für mittlere Einkommen gehen, das letzte Drittel der Mietwohnungen kann ohne Einkommensvorgaben vergeben werden. Bei einem Verkauf der Mietwohnungen ist der Landeshauptstadt ebenfalls ein Vorkaufsrecht einzuräumen.
  2. Die Gebäude Stöckachstraße 30 und Stöckachstraße 48 sollen mit der großen Sporthalle erhalten bleiben, auch das Gebäude in der Mitte des Quartiers (Haus am Platz, Quartiersmitte, vgl. Anlage 4 der GRDrs 860/2017). Diese Gebäude können auch an die Landeshauptstadt verkauft werden, die diese für Gemeinbedarfe oder Gewerbe oder Wohnungen nutzen kann. Weitere Gemeinbedarfsflächen wie zum Beispiel ein Kindergarten sind ebenfalls vorzusehen, je nach Bedarf, den die Sozial- bzw. Jugendhilfeplanung für das neue Quartier ermittelt.
  3. Im Quartier soll kein großflächiger Einzelhandel und auch kein Hotel gebaut werden.
  4. Für das Quartier soll ein Mobilitätskonzept erstellt werden. Teil dieses Konzepts ist ein Stellplatzschlüssel von 0,5-0,75 pro Wohnung.
 

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