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Anträge März 2019


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Ist die Luft in Stuttgart jetzt doch nicht so schlecht wie bislang von der Landesregierung angegeben wurde?

6. März 2019

Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion, FDP

Das hat uns dann doch sehr überrascht: der Stuttgarter Zeitung vom 19. Februar 2019 entnehmen wir, dass die Messwerte der Dauermessstelle am Neckartor in diesem Jahr nicht mehr zur Beurteilung der Luftqualität am Neckartor herangezogen werden sollen. Dies habe der Koalitionsausschuss von Grünen und CDU auf Landesebene beschlossen, weil die Messwerte der Dauermessstelle, die ja auch als Grundlage für die zum 1. April 2019 für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter geltenden Fahrverbote verwendet wurden, als nicht repräsentativ angesehen werden.

Die von sieben anderen Messstellen am Neckartor ermittelten Schadstoffwerte weichen von den Messwerten der Dauermessstelle deutlich nach unten ab. An der Dauermessstelle wurde für 2018 ein Jahresmittelwert von 71 Mikrogramm, an den vier auf derselben Straßenseite befindlichen anderen Messstellen ein Jahresmittelwert von rd. 60 Mikrogramm ermittelt, so die Stuttgarter Zeitung. Auf der gegenüber liegenden Straßenseite lagen die Werte bereits in 2017 bei nur 49 bzw. 50 bzw. 55 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die Werte für 2018 wurden hier bislang noch nicht veröffentlicht. Mit Hilfe eines neuen Immissionsgesetzes schreibt die Bundesregierung aktuell fest, dass bei Werten unter 50 Mikrogramm Fahrverbote nicht verhältnismäßig sind. Die EU hat diesem Vorhaben bereits zugestimmt.

Die Entscheidung auf Landesebene, ausgerechnet die Messwerte nicht als repräsentativ anzuerkennen, auf deren Basis die gleiche Landesebene seit Jahren argumentiert, ist - gelinde gesagt - bemerkenswert.

Aus dieser Entscheidung ergeben sich eine Reihe von Fragen, um deren Beantwortung wir bis eine Woche vor der unten genannten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 26. März 2019 bitten:

  1. Wie stellt sich die Entwicklung der von den insgesamt acht Messstellen am Neckartor ermittelten Jahresmittelwerte beim Stickstoffdioxid in den letzten Jahren im Einzelnen dar?
  2. Wie stellen sich die Monatsmittelwerte im Januar bzw. Februar in 2017, 2018 bzw. 2019 dar?
  3. Teilt die Stadtverwaltung die Einschätzung, dass die Messwerte der Dauermessstelle am Neckartor als nicht repräsentativ anzusehen sind?
  4. Da die Messwerte der Dauermessstelle am Neckartor nun von der zuständigen Landesregierung als nicht repräsentativ angesehen werden: kann die Landeshauptstadt vor diesem Hintergrund gegen die von der Landesregierung ausgesprochenen Fahrverbote für 2019 jetzt doch noch Widerspruch einlegen?
  5. Da die Messwerte der Dauermessstelle am Neckartor nun von der zuständigen Landesregierung als nicht repräsentativ angesehen werden: hat die Stadtverwaltung die Landesregierung aufgefordert, das Gesamtwirkungsgutachten für die 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart zu überarbeiten? Dieses Wirkungsgutachten simuliert nämlich für das Jahr 2020 im Basisfall repräsentative Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte von über 70 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft am Neckartor, obwohl dieser Wert bereits für 2018 an den jetzt als repräsentativ erachteten Messstellen am Neckartor mit 10 bis 20 Mikrogramm unterschritten wird.
  6. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass die Messwerte der Dauermessstelle in der Hohenheimer Straße als repräsentativ angesehen werden können?
  7. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass die Messwerte der Dauermessstelle in der Waiblinger Straße als repräsentativ angesehen werden können?
  8. Ist die Stadtverwaltung der Auffassung, dass die Messwerte der Dauermessstelle am Arnulf-Klett-Platz als repräsentativ angesehen werden können?
  9. Plant die Stadtverwaltung die Aufstellung weiterer Messstellen im ganzen Stadtgebiet, z.B. entlang der Heilbronner Straße, der Pragstraße, der Hauptstätter Straße oder der Hohenheimer Straße (an einzelnen Abschnitten dieser Straßen sieht das Wirkungsgutachten der Landesregierung im Basisfall für 2020 noch Grenzwertüberschreitungen)?

Wir beantragen, dass dieser Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 26. März gesetzt wird.

 

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