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10. Mai 2016
Werden Kinder in einer Ganztagesschule inklusiv beschult ist davon auszugehen, dass sie voll in den Ganztag einbezogen sind und auch die entsprechende Betreuungszeit erfahren. Bei teilgebundenen Ganztagesschulen müssen Eltern entsprechende Wahlfreiheit haben. Das muss aus unserer Sicht auch für die den einzelnen Schulen fest zugeordnete Grundschulförderklassen gelten. Aus dem Umfeld der Fasanenhofschule ist nun zu hören, dass dies anscheinend nicht der Fall ist und bei einem Betreuungsbedarf über die Zeiten des Förderbereichs hinaus, Kinder an einer Kindertagesstätte zusätzlich betreut werden müssen. Das ist aus mehreren Gründen unverständlich, erschwert die Eingewöhnung der Kinder und blockiert Kitaplätze für Nachrücker. Sollte es inklusiv beschulte Kinder betreffen, wäre dies als "halbe oder selektive Inklusion" noch unverständlicher.
Wir beantragen daher: