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Anträge Mai 2016


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Grundschulen im Ganztag – wie läuft das Betreuungsangebot fu?r inklusiv beschulte Kinder und Kinder zugeordneter Grundschulförderklassen?

10. Mai 2016

Werden Kinder in einer Ganztagesschule inklusiv beschult ist davon auszugehen, dass sie voll in den Ganztag einbezogen sind und auch die entsprechende Betreuungszeit erfahren. Bei teilgebundenen Ganztagesschulen müssen Eltern entsprechende Wahlfreiheit haben. Das muss aus unserer Sicht auch für die den einzelnen Schulen fest zugeordnete Grundschulförderklassen gelten. Aus dem Umfeld der Fasanenhofschule ist nun zu hören, dass dies anscheinend nicht der Fall ist und bei einem Betreuungsbedarf über die Zeiten des Förderbereichs hinaus, Kinder an einer Kindertagesstätte zusätzlich betreut werden müssen. Das ist aus mehreren Gründen unverständlich, erschwert die Eingewöhnung der Kinder und blockiert Kitaplätze für Nachrücker. Sollte es inklusiv beschulte Kinder betreffen, wäre dies als "halbe oder selektive Inklusion" noch unverständlicher.

Wir beantragen daher:

  1. Die Verwaltung berichtet zeitnah wie sich die Situation derzeit an der Fasanenhofschule und weiteren Ganztagesgrundschulen für Grundschulförderklassen darstellt. Wo sind Förderklassen einer Ganztagesschule zugeordnet? Wie sieht es für das kommende Schuljahr aus?
  2. An welchen Grundschulen werden derzeit Kinder inklusiv im Ganztageszweig beschult? Welche Unterstützung erfahren hier ggf. die Betreuungsorganisationen bzw. welche Bedarfsmeldungen für Unterstützung gibt es von dort? Wie viele inklusiv zu beschulende Kinder sind für das kommende Schuljahr im Ganztag angemeldet? Wo wurde abgewiesen?
  3. Gibt es bereits Vorstellungen darüber, mit welchen Maßnahmen die Betreuungslücke geschlossen werden soll?
 

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