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Anträge Mai 2016


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Ein lokales Fahrverbot am Neckartor wu?rde zu erheblich mehr Lärm und Dreck in anderen Straßen fu?hren. Was bedeutet der gerichtliche Vergleich des Landes mit den Feinstaub-Klägern am Neckartor?

13. Mai 2016

„Das Klageverfahren, mit dem zwei Stuttgarter Bürger die Fortschreibung des Luftreinhalteplans bezüglich der Landeshauptstadt Stuttgart begehrten, ist am 26.04.2016 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart durch gerichtlichen Vergleich beendet worden.“ So steht es in einer Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. April 2016.

Der Vergleich sieht vor, dass das beklagte Land ab 01.01.2018 bei Wetterlagen, welche die Ausrufung des Feinstaubalarms rechtfertigen, mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor auf der Grundlage seines Konzepts ergreifen, die geeignet ist, eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um ca. 20 % gegenüber vergleichbaren Tagen für den Zeitraum der Verkehrsbeschränkung zu bewirken, sofern die Immissionsgrenzwerte des Luftschadstoffes PM10 sowie für Stickstoffdioxid im Kalenderjahr 2017 noch überschritten werden.

Während des Gerichtsverfahrens ist der Eindruck entstanden, dass die "rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor" eine Maßnahme ist, die ein lokales Fahrverbot für das Neckartor vorsehen könnte. Ein solches lokales Fahrverbot wäre aus unserer Sicht eine Bankrotterklärung der Umwelt- und Verkehrspolitik, denn die durch ein solches lokales Fahrverbot entstehenden Ausweichverkehre würden zu erheblichen Mehrbelastungen zum Beispiel in der Tal- und Wagenburgstraße führen, wo sehr viele Menschen direkt an der Straße wohnen.

Da der Vergleich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt- und Verkehrssituation in Stuttgart hat, und da der Vergleich unter dem Vorbehalt einer Zustimmung des Ministerrats bis Ende Juni steht, beantragen wir,

dass die Stadtverwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 7. Juni über den Vergleich und ihre Gespräche mit dem Land berichtet. Wir beantragen darüber hinaus, dass die Verwaltung dem Ausschuss für Umwelt und Technik einen Vorschlag für eine Stellungnahme der Stadt zu dem gerichtlichen Vergleich vorlegt.

 

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